Leitfaden Masterarbeit
Die Informationen auf dieser Seite beinhalten generelle Informationen zum Thema Masterarbeiten an der WU. Bitte beachten Sie, dass in Bezug auf Masterarbeiten nicht alles zentral und einheitlich geregelt ist. So variieren auch die Anforderungen und Standards zwischen den Programmen, aufgrund der inhaltlich stark ausdifferenzierten Masterprogramme der WU. Seitens der Programmverantwortlichen ist den Studierenden umfassende Information zum Betreuungsprozess und den inhaltlichen und formalen Anforderungen zur Verfügung zu stellen.
Allgemeines
Masterarbeiten sind wissenschaftliche Arbeiten, die dem Nachweis der Befähigung dienen, wissenschaftliche Themen selbstständig sowie inhaltlich und methodisch vertretbar zu bearbeiten. In jedem Masterstudium ist eine Masterarbeit im Ausmaß von 20 ECTS-Anrechnungspunkten zu verfassen. Der Arbeitsaufwand dafür beträgt ungefähr 500 Arbeitsstunden (entspricht in etwa 55 Arbeitstagen). Die Aufgabenstellung ist so zu wählen, dass eine Bearbeitung innerhalb von sechs Monaten möglich ist. Schriftliche Arbeiten geringeren Umfangs (z.B. Seminar- oder Bachelorarbeiten) können gegebenenfalls zu einer Masterarbeit ausgebaut werden, vorausgesetzt es bleibt ein entsprechender Arbeitsaufwand bestehen und der/die Betreuer/in ist mit dieser Vorgehensweise einverstanden. Arbeiten größeren Umfangs (z.B. Dissertationen) können nicht gekürzt und als Masterarbeit eingereicht werden, da in diesem Fall kein oder nur ein geringer Arbeitsaufwand entsteht.
Vor Erstellung der Masterarbeit ist laut Universitätsgesetz 2002 kein bestimmter Studienfortschritt nachzuweisen. Empfohlen wird die Abfassung der Arbeit jedoch in den letzten Semestern des Studiums. Programminterne Regelungen sind jedenfalls zu beachten.
Wahl von Thema und Betreuungsperson
Grundsätzlich können Studierende das Thema und den Betreuer/die Betreuerin der Masterarbeit selbst wählen. Das Thema ist einem der im jeweiligen Studienplan festgelegten Pflicht- und Wahlfächer zu entnehmen. Bis zur Einreichung der Masterarbeit ist ein Wechsel des Betreuers/der Betreuerin zulässig. Die gemeinsame Bearbeitung eines Themas durch mehrere Studierende ist zulässig, sofern die Leistungen der einzelnen Personen gesondert beurteilt werden können. Die Entscheidung, ob ein Thema zur gemeinsamen Bearbeitung geeignet ist, liegt bei dem/der Betreuer/in.
Betreuungsvoraussetzungen
Masterarbeiten dürfen von Universitätsprofessor/inn/en mit Lehrbefugnis an der WU sowie Universitätsprofessor/inn/en im Ruhestand betreut und beurteilt werden.
Mit Genehmigung der Vizerektorin für Lehre können auch Universitätsprofessor/inn/en ohne Lehrbefugnis Masterarbeiten an der WU betreuen.
Weiters kann die Vizerektorin für Lehre geeigneten wissenschaftlichen Mitarbeiter/inne/n die Betreuung wissenschaftlicher Arbeiten genehmigen.
Auch Gastprofessor/inn/en können für die Dauer Ihres Aufenthalts an der WU Masterarbeiten betreuen und beurteilen. Die Arbeiten können nach Auslaufen des Vertrages fertig betreut werden.
Pro Masterarbeit kann nur ein/e Beurteiler/in und ein/e mitbetreuende/r Assistent/in eingetragen werden.
Die vollständigen Anmerkungen für die Beurteilung von Masterarbeiten finden Sie hier.
Bei Anfragen zur Sondergenehmigung wenden Sie sich bitte rechtzeitig (Vorlaufzeit ca. zwei Monate) an Student Support.
Start der Betreuung
Bitte beachten Sie: Der gesamte Prozess, einschließlich der Erfassung der Betreuung und der Beurteilung kann nur elektronisch erfolgen.
Schritt 1
Beginnen Sie mit der elektronischen Erfassung der vereinbarten Betreuung einer Masterarbeit in der WU Betreuungsdatenbank. Die dort erfassten Daten bilden die Grundlage der elektronischen Beurteilung der Abschlussarbeiten. Eine Anleitung dazu finden Sie hier.
Sobald eine Betreuung für die*den jeweilige*n Studierende*n angelegt wurde, erhält diese*r eine Bestätigung auf seinen*ihren WU-E-Mail-Account.
Abgabe, Plagiatscheck & Beurteilung
Bitte beachten Sie: Der gesamte Prozess, einschließlich der Erfassung der Betreuung und der Beurteilung kann nur elektronisch erfolgen.
Schritt 2
Die Abgabe der Masterarbeit durch die Studierenden erfolgt über myWU. Alle zur Beurteilung eingereichten Arbeiten werden automatisch einem Plagiatscheck unterzogen. Den Plagiatsbericht finden Sie ebenfalls in myWU. Hier können Sie die Arbeit freigeben, wenn die Arbeit publikationsfertig ist und der Plagiatscheck unbedenklich war, oder die Arbeit zur Überarbeitung an die*den Studierende*n zurückreichen. Die eidesstattliche Erklärung wird von den Studierenden direkt in myWU bestätigt. Falls die Arbeit von zwei oder mehr Personen gemeinsam verfasst wurde, dann lädt nur ein*e Verfasser*in die Arbeit hoch und gibt die Mitverfasser*innen an.
Bitte beachten Sie: Sobald Sie das Ergebnis des Plagiatschecks freigegeben haben, können der Titel der abgegebenen Arbeit sowie die abgegebene Arbeit selbst (inkl. Anhänge) nicht mehr verändert werden!
Eine Schritt-für-Schritt-Anleitung finden Sie hier.
Wenn Sie Fragen zu diesem Prozess haben, wenden Sie sich bitte an studentsupport@wu.ac.at.
Schritt 3
Nach der Freigabe des Ergebnisses des Plagiatschecks können Sie die Arbeit in der WU Betreuungsdatenbank beurteilen (Bewertungsraster ausfüllen und Note eintragen). Eine Anleitung zur Beurteilung der Abschlussarbeit finden Sie hier.
Bei Fragen zur Erstellung des Gutachtens bzw. zum Ausfüllen des Beurteilungsrasters schreiben Sie an aol@wu.ac.at.
Sperre
Gemäß § 86 Abs 4 Universitätsgesetz können die Verfasser*innen einer Masterarbeit beantragen, dass die Arbeit von der Benutzung in der Bibliothek zeitlich befristet ausgeschlossen wird (“Sperre”), sofern ihre wirtschaftlichen und rechtlichen Interessen gefährdet sind. Dies ist etwa der Fall bei Neuentwicklungen, die zu einem Patent führen. Die übliche Dauer der Sperre beträgt ein Jahr. Die gesetzlich festgelegte Maximaldauer beträgt fünf Jahre. Die Sperre wird von den Verfasser*innen der Masterarbeit im Zuge der Abgabe über myWU beantragt. Sobald Sie als Betreuer*in den Plagiatscheck als unbedenklich markiert haben, wird der Antrag an den*die Programmdirektor*in weitergeleitet. Nachdem diese*r der Sperre zugestimmt bzw. diese abgelehnt hat, wird der*die Verfasser*in über das Ergebnis per Mail verständigt.
Abgeltung
Die Höhe der Prüfungstaxen für die Beurteilung ist in einer Betriebsvereinbarung zwischen der WU als Arbeitgeberin und dem Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal verhandelt und festgesetzt worden.
Vorlagen Deckblatt
Bitte beachten Sie: Die eidesstattliche Erklärung in Bezug auf die selbstständige Erstellung der Masterarbeit etc. ist in myWU integriert und wird dort abgespeichert.
Sie haben noch Fragen?
Schreiben Sie uns unter studentsupport@wu.ac.at.
Hinweis: Grundlagen für die oben angeführten Informationen sind das Universitätsgesetz 2002, die Satzung der WU sowie die Prüfungsordnung.