Der Senat der WU
Der Senat ist neben dem Rektorat und dem Universitätsrat oberstes Leitungsorgan an der Universität. Bei ihm liegen die wesentlichsten Entscheidungskompetenzen für Studien- und Prüfungsangelegenheiten.
Der Senat der Wirtschaftsuniversität Wien besteht aus 26 Mitgliedern. Die Funktionsperiode des Senats beträgt 3 Jahre.
Die Aufgaben des Senats sind im Universitätsgesetz geregelt und umfassen im Wesentlichen:
Erlassung und Änderung der Satzung auf Vorschlag des Rektorats
Zustimmung zu dem vom Rektorat erstellten Entwurf des Entwicklungsplans sowie des Organisationsplans
Zustimmung zur Ausschreibung für die Funktion der Rektorin/des Rektors
Erstellung eines Dreiervorschlags an den Universitätsrats für die Wahl der Rektorin/des Rektors
Stellungnahme zu den Vorschlägen der Rektorin/des Rektors bezüglich der Vizerektorinnen und Vizerektoren
Änderung der Größe des Universitätsrats und Wahl von Mitgliedern
Mitwirkung an Habilitationsverfahren und Berufungsverfahren
Abgabe von Gutachten im Beschwerdevorentscheidungsverfahren für Studienangelegenheiten
Erlassung und Änderung der Studienpläne für ordentliche Studien und Universitätslehrgänge
Einsetzung von Kollegialorganen
Einrichtung eines Arbeitskreises für Gleichbehandlungsfragen
Nominierung von Mitgliedern für die Schiedskommission
Hier finden Sie wesentliche weiterführende Informationen für Senatsmitglieder. Informationen die Kollegialorgane betreffend finden sie hingegen im Unterpunkt "Kommissionen des Senats"