Seitlicher Blick auf das D2 Gebäude.

Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Prekäre LektorInnen

Neue Bewegung in die Frage der prekär Beschäftigten LektorInnen hat die parlamentarische Anfrage der Grünen Nationalratsabgeordneten Sigi Maurer in den letzten Wochen gebracht.

Der Anteil der externen LektorInnen an der Lehre liegt im Schnitt bei etwa 25%, bei einigen Universitäten, wie den Universitäten Wien, Graz und Klagenfurt, sogar bei mehr als 40%. Hier liegt die Wirtschaftsuniversität Wien mit 27,7% in etwa im Schnitt. Hingegen weist sie im Studienjahr 2014/15 mit einem Anteil von 92,6% nach der TU Graz den zweithöchsten Anteil von „freien DienstnehmerInnen“ unter den österreichischen Universitäten auf.

Freie DienstnehmerInnen sind rechtlich in einer schwächeren Position als die angestellten LektorInnen. Unter anderem gilt für sie der Kollektivvertrag nicht, und damit sind die dort vorgesehen Entlohnungen für sie auch nicht verbindlich. Sie sind also in einer lohnpolitischer schwächeren Position. Für sie ist der Betriebsrat auch keine rechtlich mandatierte betriebliche Vertretung.

Im Universitätsgesetz ist die Möglichkeit der Schaffung derartiger Verträge, die ein besonders prekäres Arbeitsverhältnis begründen, vorgesehen worden. Diese Möglichkeit wurde auf einen Personenkreis begrenzt, der folgende Kriterien zu erfüllen hat:

  • ausschließliche Beschäftigung in der Lehre,

  • maximales Ausmaß von vier Semesterstunden Lehre,

  • nachweisliche volle Sozialversicherungspflicht auf Grund von Einkünften von mindestens 60% der Höchstbeitragsgrundlage gemäß § 108 des Allgemeinen Sozialversicherungsgesetzes.

Zum genauen Erhebungsmodus dieser Kriterien äußerte sich die Wirtschaftsuniversität Wien in ihrer Beantwortung der parlamentarischen Anfrage gegenüber dem Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft nicht. Sie dreht faktisch die Nachweispflicht um – und verlangt die Nachweise von denen, die unter den 60% der Höchstbeitragsgrundlage liegen.

Prekarität macht sich nicht alleine an der Art des Arbeitsverhältnisses, sondern auch an der Dauer des Arbeitsverhältnisses fest. Grundsätzlich sind unbefristete Arbeitsverträge für LektorInnen möglich. Vorherrschend sind allerdings semesterweise befristete Beschäftigungsverhältnisse mit einem erheblichen Anteil von Kettenverträgen, die bis zu einer Dauer von acht Jahren durch das Universitätsgesetz ermöglicht werden. Hier fällt die Wirtschaftsuniversität Wien in die relativ große Gruppe der österreichischen Universitäten, bei denen LektorInnen kaum unbefristet beschäftigt sind. Auch hier wären Spielräume für stabilere Beschäftigungsverhältnisse.

11.11.2016

zurück zur Übersicht