Seitlicher Blick auf das D2 Gebäude.

Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Zukünftige Karrierewege - ein erster Einblick

An einer Wissensorganisation wie der WU sind mittlerweile über 1500 KollegInnen im Bereich der Wissenschaft und Lehre tätig und tragen zu vielen hervorragenden Leistungen in diesen Bereichen bei.

Diese KollegInnen sind in ganz verschiedenen Bereichen tätig, haben unterschiedliche Karriereschritte als WissenschaftlerInnen und/oder Lehrende hier oder an anderen Institutionen – zumeist anderen Universitäten – durchlaufen. Ein Großteil hat Ihre Entscheidung, im Berufsfeld der WissenschafterInnen zu bleiben, schon gefällt. Ein Teil – insbesondere die Jüngeren – stehen vor der Entscheidung, weiterhin im universitären Feld zu bleiben, oder dieses zu verlassen.

Bei dieser Entscheidung geht es einmal darum, welche Faszination der Beruf des/ der WissenschafterIn ausstrahlt. Neben dieser Strahlkraft des Berufs sind aber wohl auch die Möglichkeiten bzw. die Perspektiven für eine (weitere) Beschäftigung ein zentraler Entscheidungsfaktor.

Zur Klärung dieser individuellen Entscheidung gibt es an der WU verschiedenste Angebote, in denen der/die Einzelne Möglichkeiten und Unterstützung zur Karriereplanung findet. Schon im Rahmen des Onboarding-Programms (https://www.wu.ac.at/mitarbeitende/personalentwicklung-und-interne-weiterbildung/wu-onboarding-angebot/) werden Workshops zu diesen Themen angeboten. Weitere Workshops gibt es dann für die spezielle Gruppe der Post-Docs und vor allem das Karriereprogramm für Wissenschafterinnen, das für Kolleginnen aller Karrierestufen offen steht, sei an der Stelle besonders hervorgehoben (https://www.wu.ac.at/mitarbeitende/personalentwicklung-und-interne-weiterbildung/academic/karriereprogramm-fuer-wu-wissenschaftlerinnen/). Begleitend dazu wird ein umfassendes Instrumentarium zur Durchführung von MitarbeiterInnengesprächen angeboten, die neben dem Blick auf Ziele und Ergebnisse der Arbeit besonders auch eine Gelegenheit bieten können und sollen, bei der mit dem/der jeweiligen Dienstvorgesetzten Erwartungen und Möglichkeiten zur weiteren beruflichen Entwicklung geklärt werden können. Somit gibt es gute Angebote, um individuell die eigenen Zielsetzungen herauszufinden.

Bleibt die wesentliche Frage, wie die Angebote und Optionen für Karrierewege an der WU sind. Wie schauen Karrieremodelle und -wege an der WU aus? Im neuen Entwicklungsplan ist dieser Teil ein neuer Fixbestandteil und auf die Ausgestaltung dieser Überlegungen sind wir klarerweise ganz besonders gespannt.

Eine wichtige Frage dabei ist, ob die Befristungen von Anstellungen weiterhin das leitende Prinzip der Anstellungspolitik der WU bleiben oder ob auch Karrierewege, die sich an aufbauenden Qualifizierungsstufen orientieren, eröffnet werden.

Derzeit besteht ja das Problem, dass sich aufgrund der Befristungspolitik im Prae- und Post-Doc-Bereich kaum langfristige Beschäftigungsmöglichkeiten ergeben. Bezüglich des Übergangs von Prae- auf Post-Doc hat § 109 Abs 3 iVm Abs 4 UG zwar eine gewisse Erleichterung gebracht, da nunmehr die Möglichkeit besteht, innerhalb einer maximal sechsjährigen (im Fall von Teilzeitbeschäftigung achtjährigen) Beschäftigungsdauer von einer befristeten Prae-Doc-Stelle auf eine ebenfalls befristete Post-Doc-Stelle zu wechseln, ohne einen von der WU nicht gewollten Kettendienstvertrag zu begründen. Eine darüber hinausgehende unbefristete Beschäftigung an der WU ist aber grundsätzlich nur im Post-Doc-Bereich möglich und das nur unter ganz bestimmten Bedingungen.

Die derzeit in Planung befindlichen künftigen Vorgaben der WU sehen diesbezüglich vor, dass ausschließlich im Rahmen einer als „tenure-track-Stelle“ ausgeschriebenen Position als Post-Doc nach einem Beobachtungszeitraum entweder eine Qualifizierungsvereinbarung (QV) oder eine Entwicklungsvereinbarung (EV) abgeschlossen werden kann. Bei Erfüllung dieser Vereinbarungen winkt dann eine unbefristete wissenschaftliche Beschäftigung an der WU, allerdings unter recht unterschiedlichen Rahmenbedingungen.

Der wesentlichste Unterschied zwischen EV und QV besteht dabei darin, dass nur für QV-Stellen die in § 27 Uni-Kollektivvertrag festgelegten Rechtsfolgen zum Tragen kommen. Das sind neben dem Wechsel des Funktionstitels (AssistenzprofessorIn nach Abschluss der QV bzw. assoziierte/r ProfessorIn nach Erfüllung der QV) v.a. die damit verbundene automatische Einreihung in eine höhere Gehaltsklasse laut Uni-Kollektivvertrag sowie das Recht der freien Wahl des Arbeitsortes. Beschäftigte auf EV-Stellen bleiben sowohl nach Abschluss der EV als auch nach Erfüllung der EV grundsätzlich Post-Doc-AssistentInnen mit den sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten nach dem Uni-Kollektivvertrag.

Welche Art von Vereinbarung bei einer solchen Karrierestelle geschlossen wird, hängt vom Department ab, an dem die Post-Doc-Stelle ausgeschrieben wird. Manche Departments haben sich bereits vorweg dafür entschieden, nur eine der beiden Möglichkeiten anzubieten. In anderen Departments bestehen grundsätzlich beide Möglichkeiten. Hier wird die Wahl erst im Einzelfall bei der Ausschreibung getroffen.

Welche Möglichkeiten in welchen Departments bestehen, welche Anforderungen an QV- bzw. EV-Stellen gestellt werden und welche Rechtsfolgen eine Erfüllung bzw. Nichterfüllung der jeweiligen Vereinbarung mit sich bringen wird, wird sich aus der derzeit im Entstehen begriffenen Leitlinie des Vizerektors für Personal ergeben, die bis zum Sommer fertiggestellt sein sollte und im Anschluss daran veröffentlicht werden wird.

Diese Überlegungen zum WU Karrieremodell behalten die bisherigen Möglichkeiten für Karrierestellen auf Post-Doc-Ebene bei. Offen bleibt das genaue Ausmaß für die in Frage kommenden Stellen. Bleibt es bei nur wenigen Stellen in den kommenden 3-5 Jahren, bleibt das „Nadelöhr“ rund um diese Stellen aufrecht und bringt mit sich, dass eine stark wachsende Zahl exzellenter NachwuchswissenschafterInnen um diese knappe Zahl an Karrierestellen konkurrieren wird.

Mit so einem Modell ist eine gezielte Verlagerung von Schwerpunkten und Einsatzgebieten der MitarbeiterInnen nur eingeschränkt möglich. Der optimale Einsatz von Potentialen und Ressourcen der MitarbeiterInnen für die anfallenden Aufgaben und damit verbunden auch die Ermöglichung eines Wechsels von Berufsbildern im Zeitablauf bleiben somit eine Wunschvorstellung, die in Österreich im Wissenschaftsbereich derzeit nur in Spitzenforschungsinstituten wie dem Austrian Institute for Technology (AIT) umgesetzt werden können.

Traum und Wirklichkeit von Karrieremodellen werden wir auch in der kommenden Betriebsversammlung am Dienstag, den 9. Mai 2017, 9.30-11.30h mit Ihnen diskutieren. Wir werden das  künftige Karrieremodell der WU sowie die bis dahin bekannten Entwicklungen rund um den neuen Entwicklungsplan der WU behandeln und laden alle Interessierten schon jetzt herzlich zu einer aktiven Auseinandersetzung vor Ort ein. Nähere Informationenzu dieser Veranstaltung finden Sie hier.

06.04.2017

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