Dissertation
Was ist eine Dissertation?
Dissertationen sind wissenschaftliche Arbeiten, die anders als Diplom- und Masterarbeiten dem Nachweis der Befähigung zur selbständigen Bewältigung wissenschaftlicher Fragestellungen dienen. Das bedeutet, dass hinsichtlich Umfang, Literaturverarbeitung, systematischer Aufbereitung und Analyse des Themas deutlich höhere Anforderungen als bei einer Diplom- oder Masterarbeit gestellt werden. Insbesondere müssen vertiefte Kenntnisse der wichtigsten Theorien und Methoden des Faches nachgewiesen und ein Beitrag zum Fortschritt der Wissenschaft geleistet werden.
Die Dissertation bildet den Schwerpunkt des Doktoratsstudiums und wird über die Dauer des Studiums in engem Kontakt mit den Betreuenden stetig weiterentwickelt.
Department-Richtlinien für kumulative Dissertationen
Department-Richtlinien für kumulative Dissertationen
Richtlinien des Departments Finance, Accountings and Statistics (01.10.2024) |
Richtlinien des Departments Management (2018) |
Richtlinien des Departments Marketing (30.11.2016) |
Richtlinien Department Sozioökonomie (26.6.2024) |
Richtlinien Department Strategy & Innovation (01.07.2024) |
Richtlinien des Departments Volkswirtschaft (für Doktorat, 2024); für das PhD Label Economics, siehe hier |
Richtlinien des Departments Wirtschaftsinformatik und Operations Management (22.06.2010) |
Richtlinien des Departments Wirtschaftskommunikation (17.04.2024) |
Richtlinien des Departments Welthandel (16.01.2019) |
Die Liste ist noch unvollständig und wird im Sommersemester 2024 laufend ergänzt.
Einreichung der Dissertation
Ab dem 1. März 2025 erfolgt die Abgabe der Dissertation nur mehr elektronisch, d.h. Sie müssen ab diesem Zeitpunkt keine gebundene Arbeit mehr abgeben!
Die Abgabe Ihrer Dissertation erfolgt im PDF/A-Format über myWU. Folgen Sie dafür dieser Schritt-für-Schritt-Anleitung. Denken Sie auch an die Erstellung eines Hilfsmittelverzeichnisses, in dem alle Tools aufgelistet werden müssen, die Sie im Rahmen Ihrer Arbeit verwendet haben. Eine Vorlage dazu finden Sie hier. Das Hilsmittelverzeichnis interieren Sie nicht direkt in das pdf/a der Dissertation, sondern laden es extra als Anhang auf myWU hoch.
Alle abgegebenen Arbeiten werden einer Plagiatsprüfung unterzogen. Mehr Infos zum Thema Plagiate finden Sie hier.
Nach dem Upload schicken Sie bitte das von Ihnen vorausgefüllte Beurteilungsprotokoll (erhältlich auf der Download-Seite Ihres Studiums) an das Doktoratsreferat.
Ab dem Zeitpunkt der Einreichung haben die Beurteiler*innen vier Monate Zeit, um Ihre Dissertation zu beurteilen. Nach erfolgter Beurteilung füllen die Beurteiler*innen das Beurteilungsprotokoll aus, verfassen ein schriftliches Gutachten und übermitteln die Unterlagen an das Doktoratsreferat.
Abstracts
In die Dissertation sind Abstracts in Textsprache und englischer Sprache aufzunehmen.
Was ist ein Abstract?
Ein Abstract ist eine Art der Inhaltsdarstellung in natürlicher Sprache, die den Inhalt eines existierenden oder geplanten Dokumentes objektiv, vollständig und verdichtet wiedergibt. Ziel ist es, dass der Leser / die Leserin des Abstracts die Arbeit hinsichtlich ihrer Relevanz beurteilen kann, ohne sie vollständig lesen zu müssen.
Woraus besteht ein Abstract?
Thema der Arbeit (keine Titelwiederholung!)
Sachgebiet und Zielsetzungen
Hypothesen und verwendete Methoden
Ergebnisse/Resultate
Schlussfolgerungen/Ausblick
Worauf muss man beim Schreiben des Abstracts achten?
Objektivität: Wertungen sind nicht zulässig.
Vollständigkeit: Es muss für Fachkundige ohne Rückgriff auf das Originaldokument verständlich sein.
Kürze: Es sollte so kurz wie möglich sein (MS Word z.B. bietet eine Funktion zum Zählen von Zeichen an).
Verständlichkeit: Es sind möglichst weitverbreitete Fachausdrücke zu verwenden. Fachbezogene Abkürzungen sind zu vermeiden oder im Abstract zu erklären.
Genauigkeit: Inhalte, Meinungen und Akzentsetzungen des Dokuments dürfen nicht verändert werden. Eine Aufzählung von in der Arbeit nicht enthaltenen Themen/Fragestellungen soll vermieden werden.
Sperre der Dissertation
In Ausnahmefällen können Verfasser*innen einen Ausschluss der Benützung einer Dissertation beantragen (“Sperre”). Dies ist nur möglich, wenn wirtschaftliche oder rechtliche Interessen gefährdet sind. Die Sperre muss vom Programmdirektor genehmigt werden. Die übliche Dauer der Sperre beträgt ein Jahr. Die gesetzlich festgelegte Maximaldauer beträgt fünf Jahre.
Im Leitfaden für die Sperre von wissenschaftlichen Arbeiten sind sämtliche Informationen zu diesem Thema verfügbar: Sperre der Dissertation
Plagiate
An der WU werden alle zur Beurteilung abgegebenen Abschlussarbeiten einer Plagiatsprüfung unterzogen.
Ein Plagiat liegt vor, wenn Texte, Inhalte oder Ideen übernommen und als eigene ausgegeben werden. Dies umfasst insbesondere die Wiedergabe fremden geistigen Eigentums ohne entsprechender Quellenangabe. Ein Plagiat liegt insbesondere dann vor, wenn man
Zitate verwendet, ohne die entsprechenden Quellen zu nennen
Arbeiten (oder Teile davon) aus dem Internet herunterlädt und sie dann für die eigene ausgibt
die Arbeit anderer (oder Teile davon) für die eigene ausgibt ("Ghostwriting")
fremdsprachige Arbeiten (oder Teile davon) übersetzt und ohne Quellenangabe übernimmt
ein und dieselbe Arbeit (oder Teile davon) in verschiedenen Seminaren oder als unterschiedliche Arbeiten einreicht ("Selbstplagiat")
Detaillierte Informationen zu möglichen studienrechtlichen und strafrechtlichen Folgen finden Sie hier.
Haben Sie Fragen zum Thema Plagiate oder haben Sie ein Plagiat entdeckt, schreiben Sie eine E-Mail an die Abteilung Studieninformation.
Doktorats-/PhD-Guide