Stipendien
Leistungsstipendium
- Ausschreibung_Leistungsstipendium_2026.pdf (pdf, 136 KB)
- Leitfaden_Leistungsstipendium_2026.pdf (pdf, 147 KB)
Die Bewerbung erfolgt online. Während der Bewerbungsfrist finden Sie hier das Bewerbungsformular.
FAQ Leistungsstipendium
Kann ich mich bei einem Termin gleichzeitig für mehrere Studien an der WU um ein Leistungsstipendium bewerben?
Nein, die Bewerbung ist nur für ein Studium möglich.
Ausnahme: Haben Sie ein Bachelorstudium im letzten Wintersemester an der WU abgeschlossen und im Sommersemester ein Masterstudium an der WU aufgenommen, so werden die ECTS-Anrechnungspunkte addiert. Die Anspruchsdauer muss jedoch für beide Studien eingehalten werden.
Für welches Studium bzw. welche Studienplanversion soll ich mich bewerben, wenn ich mehrere Studien an der WU betreibe bzw. in eine neuere Studienplanversion umgestiegen bin?
Bewerben Sie sich bitte für jenes Studium bzw. jene Studienplanversion, in der Sie alle Voraussetzungen erfüllen (Anspruchsdauer, Mindestanforderungen an Studienleistungen, Notendurchschnitt).
Werden auch anerkannte Leistungen für das Leistungsstipendium berücksichtigt?
Ja, wenn Sie die Leistungen in dem Studienjahr, für welches das Stipendium ausgeschrieben wird, erbracht haben.
Es wird das Datum der Leistungen, das Sie auf Ihrem Erfolgsnachweis sehen, berücksichtigt – nicht das Datum der Antragstellung auf Anerkennung.
Wie werden Leistungen bewertet, die keinem Studienplanpunkt entsprechen?
Solche Leistungen werden nicht berücksichtigt: Bridging Courses, Enrichment, freiwillige Zusatzleitungen
Wie werden die Bachelor- und Masterarbeiten bzw. Dissertationen bewertet?
Bachelor- und Masterarbeiten werden bei der Berechnung des Leistungsstipendiums berücksichtigt.
Dissertationen hingegen nicht, da diese keine ECTS-Anrechnungspunkte gemäß Studienplan aufweisen.
Ich habe meine Bachelor-/Masterarbeit während des Sommersemesters verfasst, bis wann muss sie beurteilt werden, dass sie zum Leistungsstipendium zählt?
Auch die Beurteilung Ihrer Bachelor-/Masterarbeit muss im Zeitraum zwischen 1. Oktober 2025 und 30. September 2026 liegen.
Eine Beurteilung ab dem 1. Oktober 2026 zählt nach dem Universitätsgesetz 2002 bereits zum Studienjahr 2026/27.
Werden negative Leistungen auch für die Berechnung des Notendurchschnitts
herangezogen?
Nein, negative Beurteilungen fließen nicht in die Berechnung ein.
Was passiert, wenn Leistungen aus dem jeweiligen Sommersemester nicht rechtzeitig am Erfolgsnachweis aufscheinen?
Für die rechtzeitige Eintragung der Prüfungsnoten sind die Prüfenden bzw. ist das jeweilige Institut verantwortlich.
Wichtig: Wir berücksichtigen nur Prüfungen, die bis 31. Oktober 2026 auf Ihrem Erfolgsnachweis eingetragen wurden und mit einem Datum zwischen 01.10.2025 und 30.09.2026 aufscheinen. Gleichzeitig muss Ihre Bewerbung zum Leistungsstipendium während der Bewerbungsfrist eingelangt sein.
In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Institut.
Wie berechnet man den Notendurchschnitt für das Leistungsstipendium?
Als Grundlage für die Berechnung des Notendurchschnittes nehmen Sie die besten Studienleistungen bis zum Erreichen der Mindestanforderungen.
Den Notendurchschnitt ermitteln Sie, indem Sie die Note jeder einzelnen Prüfung mit den ECTS-Anrechnungspunkten multiplizieren. Das errechnete Ergebnis dividieren Sie durch die Summe der ECTS-Anrechnungspunkte der maßgeblichen Studienleistungen.
Leistungen, die nicht mit einer Note bewertet werden, sondern „Mit Erfolg teilgenommen“, bleiben unberücksichtigt.
Förderungsstipendium
- Ausschreibung_Foerderungsstipendium_26.pdf (pdf, 164 KB)
- Leitfaden_Foerderungsstipendium_26.pdf (pdf, 149 KB)
- Bewerbungsformular__Foerderstipendium_26.pdf (pdf, 129 KB)
- Muster_-_Gutachten_Förderungsstipendium.pdf (pdf, 141 KB)
- Merkblatt_für_den_Abschlussbericht.pdf (pdf, 142 KB)
Mehr dazu
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Mobilitätsstipendien für Dissertant*innen
Mobilitätsstipendien dienen als Reisekostenzuschuss zur Unterstützung der Mobilität von Dissertant*innen. Das Ansuchen um ein Mobilitätsstipendium ist nicht fristgebunden und kann jederzeit gestellt werden, sowohl vor als auch nach dem Auslandsaufenthalt. Dazu ist das Antragsformular vollständig auszufüllen und mit den geforderten Unterlagen dem Doktoratsreferat zu übermitteln (doktoratsreferat@wu.ac.at; Study Service Center, Gebäude LC, 2. OG). Die Entscheidung über die Zuerkennung erfolgt einmal jährlich (in der 2. Oktoberwoche).
- Ausschreibung Mobilitätsstipendium (pdf, 111 KB)
- Antrag Mobilitätsstipendium (docx, 66 KB)
Doktorand*innenseminare auf europäischer Ebene
EDAMBA (European Doctoral Programmes Association in Management and Business Administration)
EIASM (European Institut for Advanced Studies in Management)
Engage.EU ist ein Zusammenschluss europäischer Universitäten, der u.a. Kurse und Förderungen für Doktorand*innen anbietet (siehe Kurskatalog)
Forschungsförderung für WU-Mitarbeiter*innen
Informationen über weitere Förderungsmöglichkeiten für WU-Mitarbeiter*innen finden Sie in der Forschungsförderungs-Datenbank.
Ausschreibungen für Stipendien, Förderungen und Preise
stipendium.at: Studienbeihilfe, Selbsterhalter*innenstipendium, etc.
grants.at: Östereichs größte Online-Datenbank für nationale und internationale Fördermöglichkeiten