Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal
Aktuelle Änderungen bei der Betriebsvereinbarung Leistungsprämien
An der WU gibt es eine Betriebsvereinbarung Leistungsprämie, aufgrund derer Ansprüche auf diverse Prämien für Forschungs- und Betreuungsleistungen sowie auf Prüfungstaxen im Rahmen der Lehre bestehen. In den letzten Monaten haben intensive Verhandlungen zwischen dem wissenschaftlichen Betriebsrat und Vertreter*innen der Arbeitgeberin über den Inhalt dieser Betriebsvereinbarung stattgefunden. Im Folgenden sollen die dabei erzielten wichtigsten Änderungen, die grundsätzlich mit dem 1.3.2026 in Kraft getreten sind, adressiert werden.
Erhöhung der Forschungsprämien und Prüfungstaxen
Die Höhe der in der Betriebsvereinbarung Leistungsprämien enthaltenen Prämien und Prüfungstaxen wurde schon viele Jahre nicht erhöht. Es war daher eine der Kernforderungen des wissBR eine angemessene Valorisierung dieser Leistungen zu erreichen. Aufgrund der erfreulichen Ergebnisse der letzten Leistungsvereinbarung ist der wissBR mit entsprechenden Erwartungen in die Verhandlungen gegangen. Leider ist es nicht gelungen, die von der Arbeitgeberin von Beginn an vorgegebene maximale Erhöhung wirklich zu verhandeln. Als Ergebnis konnte daher bloß erreicht werden, dass das Gesamtbudget für die departmentspezifischen Forschungsprämien (also exklusive der Prämie für Star-Journal-Beiträge) sowie die Prämien für die Betreuung von Abschlussarbeiten und die Prüfungstaxen pauschal um 10% erhöht werden. Erfreulicherweise konnte allerdings vereinbart werden, dass die erhöhten Prämien für Betreuungsleistungen sowie die Prüfungstaxen rückwirkend ab 1. Oktober 2025 und damit bereits für das WS 25/26 berücksichtigt werden. Die Erhöhung des Budgets für die Forschungsprämien erfolgte ebenfalls rückwirkend per 1. Jänner 2026. Ziel dieser rückwirkenden Erhöhung war es unter anderem auch, den aus Sicht der Arbeitnehmer*innen unerfreulichen Kollektivvertragsabschluss zumindest ein wenig zu kompensieren.
Dissertationsprämie
Die Höhe der so genannten Dissertationsprämie, die Praedoc-Mitarbeitende der WU erhalten, wenn Sie während ihres Dienstverhältnisses zur WU eine Dissertation einreichen, die mit einem „Sehr gut“ oder „Gut“ beurteilt wird, ergab sich bis zum 28.2.2026 einerseits aus der Betriebsvereinbarung Leistungsprämien, in der eine Prämie in Höhe von € 600 vorgesehen war, sowie aus einer (einseitig von der Arbeitgeberin erlassenen und daher auch jederzeit einseitig abänderbaren) WUPol Forschungsprämie für PraeDocs. In dieser war eine, die Prämie nach der Betriebsvereinbarung ergänzende Prämie in Höhe von € 400 sowie ein originärer Prämienanspruch für jene Praedocs, die nicht unter die Betriebsvereinbarungsregelungen gefallen sind, in Höhe von € 1.000 vorgesehen. Für alle Praedocs (also Univ.-Ass, PhD-Kollegiat*innen, wissenschaftliche Projektmitarbeiter*innen und drittmittelfinanzierte Wissenschaftler*innen), die ihre mit „Sehr gut“ oder „Gut“ beurteilte Dissertation ab dem 1. März 2026 einreichen, ist nunmehr der Anspruch auf eine Prämie in Höhe von € 1.000 in der Betriebsvereinbarung vorgesehen. Damit ist der Prämienanspruch selbst sowie deren zuletzt 2021 auf insgesamt € 1.000 angehobene Höhe verbindlich in der Betriebsvereinbarung geregelt. Für anspruchsberechtigte Praedocs, die ihre Dissertation nicht an der WU einreichen, finden sich nunmehr auch klare Prozessschritte in der Betriebsvereinbarung, um die Prämie zu beantragen.
Deckelung der Pro-Kopf-Prämie für die Einwerbung von Drittmittel
Die für das Einwerben von Drittmitteln in Höhe von 2% der eingeworbenen Gesamtsumme zustehende Leistungsprämie wird künftig bei Auszahlung an eine einzelne Person pro Jahr mit € 10.000 gedeckelt. Der wissBR sieht in dieser, von der Arbeitgeberin gewünschten Vorgehensweise durchaus einen sich für die Beschäftigten ergebenden Vorteil, da damit gerade bei hohen eingeworbenen Drittmittelbeträgen der Anreiz geschaffen wird, die Drittmittelprämie auf mehrere Personen, die bei der Einwerbung bzw Antragstellung mitgearbeitet haben, aufzuteilen. Gerade das war auch eine aus der Belegschaft an den Betriebsrat herangetragene Forderung.
Spätestens am Ende der laufenden Leistungsvereinbarungsperiode wird der wissBR entsprechend der in der Betriebsvereinbarung enthaltenen Vereinbarung erneut Verhandlungen über eine Anpassung der in der Betriebsvereinbarung Leistungsprämien enthaltenen Prämien und Prüfungstaxen einfordern. Über die dabei erzielten Ergebnisse werden wir wieder ausführlich berichten. Sollte es bereits jetzt Ideen und Anregungen für diese künftigen Verhandlungen geben, freuen wir uns unter wiss.betriebsrat@wu.ac.at davon zu hören.
05.03.2026