Seitlicher Blick auf das D2 Gebäude.

Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Diebstahl - was tun?

Im Falle eines Diebstahls oder Einbruchs in Ihre Organisationseinheit sind einige wichtige Schritte zu beachten, die wir Ihnen in unserem Newsletter gerne näher erläutern möchten.

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Wichtig ist, dass die Meldung über den Einbruch u./od. Diebstahl schnell erfolgen muss ! Bei Diebstahl von Privateigentum liegt eine Anzeige bei der Polizei im eigenen Ermessen.
Der/Die Betroffene muss diesen unverzüglich selbst der Polizei anzeigen und die Anzeigebestätigung gemeinsam mit der vollständig ausgefüllten Diebstahlsmeldung der Abteilung Sicherheits- und Veranstaltungsmanagement (SVM) übermitteln.

Die von Ihnen zu setzenden Schritte sind somit:

1. Polizei verständigen
2. Sicherheitszentrale unter DW 4500 bzw. 4000 über den Vorfall informieren 3. "Diebstahlsmeldung" und "Anzeigenbestätigung" an SVM übermitteln 4. ggf. den Schaden der Versicherung melden Das SVM weist darauf hin, dass - wenn der Schaden von der Versicherung ersetzt werden soll - der Selbstbehalt EUR 2.500,-- beträgt.

Die weiteren Schritte seitens SVM:

1. Kontaktaufnahme des SVM mit den Betriebsräten des allgemeinen und wissenschaftlichen Personals zwecks Einsichtnahme in Videoaufzeichnungen und Zutrittsprotokolle (falls dies zweckdienlich erscheint und die Betriebsräte kein Veto erheben).
Auszug aus der Betriebsvereinbarung betreffend die Verwendung von Überwachungskameras gem. §96 Abs 1 Z 3 bzw. § 96a Abs 1 Z 1 ArbVG idgF:
"Auswertungen von personenbezogenen Daten aus dem Videoüberwachungssystem dürfen nur nach Zustimmung der Betriebsräte durch das zuständige Mitglied des Rektorats, den/die Leiter/in des Sicherheits- und Veranstaltungsmanagements od. deren Stellvertreter/innen im Beisein von Vertreter/inn/en der Betriebsräte und nur im Rahmen von Ermittlungen aufgrund begründeter Verdachtsfälle auf strafbare Handlungen vorgenommen werden." Weitere Informationen zum Punkt VIII. Einsichtnahme und Auswertung der erwähnten Betriebsvereinbarung finden Sie hier.

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