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Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

"Arbeitszeit" und "Arbeitszeitaufzeichnungen"

Aufgrund einiger Nachfragen von WU-MitarbeiterInnen und der kürzlich erfolgten Aussendung des Vizerektors für Personal M. Meyer zum Thema Arbeitszeit hat der Betriebsrat beschlossen, sich ausführlicher mit dem Thema "Arbeitszeit" und "Arbeitszeitaufzeichnungen" zu beschäftigen.

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Da das Informationsschreiben des Vizerektors für Personal insbesondere die Sicht des Arbeitgebers zur Arbeitszeit wiedergibt, haben wir beschlossen, demnächst einen Experten der AK Wien für eine Fragestunde an die WU einzuladen.

Die rechtlichen Anforderungen in Bezug auf die Arbeitsaufzeichnungen sind für das wissenschaftliche Personal nicht klar geregelt. Bisher war es an der WU üblich, dass das wissenschaftliche Personal keine Arbeitsaufzeichnungen führen muss. Diese Praxis hat vor kurzem u.a. zur Kritik des Arbeitsinspektorats geführt.

Soweit für den Betriebsrat ersichtlich, ist ein überwiegender Teil der MitarbeiterInnen an einer Änderung dieser Praxis nicht interessiert, da diese Tradition auch eine weitgehende Flexibilität des wissenschaftlichen Betriebs ermöglicht, der aus guten Gründen stark auf Selbstverantwortung und -bestimmung setzt.

Andererseits gilt es aber auch zu berücksichtigen, dass Arbeitszeitaufzeichnungen eine wichtige Schutzfunktion zugunsten der ArbeitnehmerInnen haben können. Dies kann beispielsweise der Fall sein, um ausreichende Zeit für das Fertigstellen von Qualifikationsarbeiten (wie Dissertationen) besser argumentieren zu können. Um die Argumente in diesem Spannungsfeld erfassen zu können und um auf zukünftige Entwicklungen in diesem Bereich reagieren bzw. sie auch selbst gestalten zu können, hat der Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich diesem Thema widmet. Derzeit gehören der Arbeitsgruppe Thomas Maidorfer (Department Strategy and Innovation), Martin Winner (Department für Unternehmens-, Arbeits- und Sozialrecht) und Monika Drs (bzw. abwechselnd auch ein anderes Mitglied des Instituts für Österr. u. Europ. Arbeits- und Sozialrecht) an. Der Betriebsrat würde sich freuen, wenn dieses Thema unter den WissenschafterInnen der WU Interesse findet. Die Arbeitsgruppe ist offen gestaltet, sodass weitere Mitglieder gerne willkommen sind !
Ebenso würden wir uns sehr über inhaltliche Inputs für die Arbeitsgruppe bzw. einen Fragenkatalog für die Fragestunde (den wir dem Referenten der AK vorweg zukommen lassen werden) freuen, da nur so gewährleistet ist, dass auch alle Sie berührenden Aspekte ausreichend berücksichtig werden können.  Für die erste Kontaktaufnahme wendet Euch bitte an das Betriebsrats-Sekretariat (wiss.betriebsrat@wu.ac.at) oder direkt an eines der Betriebsratsmitglieder. All jenen, denen es ein Anliegen ist, sichern wir absolute Vertraulichkeit zu, d.h. die Fragen werden anonymisiert weitergeleitet.

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