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Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Neuabschluss der Betriebsvereinbarung "Leistungsprämien" am Ziel

Während sich zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der letzten Ausgabe dieses Newsletters die neue Betriebsvereinbarung „Leistungsprämien“ noch in der Zielgeraden befunden hat, können wir nun von ihrem kurz bevorstehenden Abschluss berichten.

Die schon in die Jahre gekommenen Einzelregelungen und Richtlinien zu Betreuungs- und Prüfungstaxen, Prämien für die Einwerbung von Drittmitteln sowie Prämien für besondere Forschungsleistungen haben nunmehr ein einheitliches Gewand bekommen.

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Die neuen Regelungen bzgl. Betreuungs- und Prüfungstaxen haben wir in der letzten BR-Info bereits vorgestellt. Dieses Mal fassen wir die Verhandlungsergebnisse über die Prämien für die Einwerbung von Drittmitteln und besondere Forschungsleistungen zusammen.

Teil II: Neue Regelungen für Prämien für die Einwerbung von Drittmitteln und besondere Forschungsleistungen

A)     Prämien für die Einwerbung von Drittmitteln

In diesem Bereich gibt es relativ wenige Änderungen im Vergleich zur bisherigen Praxis. Für eingeworbene Drittmittelforschungsprojekte, die von externen Forschungsförderungseinrichtungen basierend auf internationaler Peer Review-Evaluierung gefördert werden, werden wie bisher Leistungsprämien in Höhe von 2% der eingeworbenen Gesamtsumme ausbezahlt. Diese Prämien sind grundsätzlich als „Personenprämien“ gedacht. Die Zuerkennung und Aufteilung auf einzelnen Projektmitarbeiter/innen erfolgt durch die verantwortlichen Projektleiter/innen.

B)      Prämien für besondere Forschungsleistungen

Im Bereich Forschungsprämien erfolgt eine grundsätzliche Neustrukturierung. In Zukunft wird zwischen

a)      Prämien für Star-Journal-Artikel und

b)      Leistungsprämien für besondere Forschungsleistungen in Organisationseinheiten

unterschieden.

a) Die WU wird eine Star-Journal-Liste erstellen (Ausgangspunkt dafür ist die bestehende A+-Liste), die in einem 4-Jahres-Intervall überarbeitet wird. Pro Artikel, der in einer Zeitschrift dieser Liste unter Nennung der WU erscheint, wird eine Prämie in Höhe von insgesamt EUR 3.000,- brutto/Artikel an den Autor/die Autorin bzw. die Autor/inn/en ausbezahlt.

b) Zugleich wird der Prämientopf, der für jedes Department (inkl. zugeordneter Forschungsinstitute und Kompetenzzentren) eingerichtet ist, massiv ausgeweitet.

Aus diesem Prämientopf werden die Departments in Zukunft anhand zu publizierender Richtlinien (insbesondere Department-Ratings) Leistungsprämien für besondere Forschungsleistungenvergeben. 20% des jeweiligen Prämientopfes können dabei für z.B. Monographien, Konferenzbeiträge, Beiträge in Sammelbänden, Entscheidungsbesprechungen, Beiträge in Open Access Journalen oder Software verwendet werden, sofern sie unter Nennung der WU erscheinen. (Für die juristischen Departments und das Department für Fremdsprachliche Wirtschaftskommunikation gilt diese Deckelung nicht).

Jedes Department erstellt neben inhaltlicher Department-Richtlinien auch Vergabe-Richtlinien, in denen die Details für die Nominierung für die Leistungsprämien geregelt werden. Dabei ist u.a. zu beachten, dass die maximale Höhe der Leistungsprämie pro nominierter Publikation die Höhe von € 1.000,- pro Publikation nicht über- und die Höhe von € 200,-- nicht unterschreiten darf und Publikationen, für die bereits „Prämien für Star-Journal-Artikel“ ausbezahlt wurden, von einer Nominierung ausgeschlossen sind.

Die Departmentvorstände werden in den nächsten Monaten mit der Erstellung der Department- und Vergaberichtlinien befasst sein und haben dabei auch die Departmentkonferenzen miteinzubeziehen.

Die Details zu diesen Regelungen, den Übergangsbestimmungen und Ansprüchen bei Ausscheiden aus der WU sind im Text der Betriebsvereinbarung nachzulesen.

Als Fazit zum Abschluss dieser Betriebsvereinbarung kann aus Betriebsratssicht jedenfalls festgehalten werden, dass es gelungen ist, eine - schwierige und intensive Vorarbeiten - erfordernde Materie in kooperativer und effizienter Weise zu einem erfolgreichen Abschluss zu bringen. 

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