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Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Neuabschluss der Betriebsvereinbarung "Leistungsprämien" in der Zielgeraden

Nach zeitraubenden Vorarbeiten und einer intensiven Verhandlungsphase befindet sich nun die Erstellung der neuen Betriebsvereinbarung „Leistungsprämien“ in der Endphase.

Mit dieser Gesamtvereinbarung werden die bisherigen Einzelregelungen und Richtlinien aus den Jahren 2007 und 2008 zu Betreuungs- und Prüfungstaxen, Prämien für die Einwerbung von Drittmitteln sowie Prämien für besondere Forschungsleistungen zusammengefasst.

Wir wollen Euch in dieser und der kommenden BR-Info die Verhandlungsergebnisse im Detail vorstellen.

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Teil I: Neue Regelungen für Betreuungs- und Prüfungstaxen

Der Verhandlungsblock der Betreuungs- und Prüfungstaxen wurden inhaltlich gerade abgeschlossen. Hier wurde über die inhaltlichen Anpassungen und das angestrebte In-Kraft-Treten der Regelungen zwischen dem Rektorat und dem Betriebsrat Einigung erzielt. Die Detailregelungen sind unten zu finden.

Ein wichtiges Ergebnis ist neben der inhaltlichen Anpassung, dass die erhöhten Sätze für Betreuungsarbeiten auch schon rückwirkend ab dem WS 2014/15 den Berechnungen für die Leistungsprämien in diesem Bereich zugrunde gelegt werden. Die weiteren Anpassungen der Prüfungstaxen werden ab dem SS 2015 erfolgen.

Unsere Zielsetzungen bei der Überarbeitung waren einerseits die Schaffung eines transparenteren und kohärenteren Prämiensystems und zugleich die Anpassung der alten Regelung an die aktuellen Gegebenheiten (Auslaufen der Diplomarbeiten, Entwicklung der Studenten- und Prüfungszahlen, etc.), andererseits die Valorisierung der zuletzt vor sechs Jahren festgesetzten Prämienhöhen und eine Ausweitung des BezieherInnenkreises.

Die erzielten Verhandlungsergebnisse im Detail:

BETREUUNGEN:

  • Erhöhung der Sätze

  • Vereinfachung durch Wegfall der Unterscheidung "Assistent/in mit/ohne Doktorat" bei Masterarbeiten


bisher
      neu
Bachelorarbeit - Betreuer/in und Begutachter/in (ohne Mitbetreuer/in)€ 50€ 70
Bachelorarbeit - Begutachter/in€ 10€ 14
Bachelorarbeit - Mitwirkende Assistent/in€ 40€ 56
Masterarbeit - Betreuer/in und Begutachter/in (ohne Mitbetreuer/in)€ 108,54
€ 150
Masterarbeit - Begutachter/in (bei Mitbetreuer/in)€ 54,27 bzw. 72,37€ 50
Masterarbeit - Mitwirkende/r Assistent/in€ 54,27 bzw. 36,18€ 100
Dissertation - Erst- u. Zweitbegutachter/in (ohne Mitbetreuer/in)€ 205,66
€ 230
Dissertation - Begutachter/in€ 82,22€ 95
Dissertation - Mitwirkende Assistent/in€ 102,83€ 135

 

GROSSPRÜFUNGEN - LVPs

  • Radikale Vereinfachung des Systems durch Wegfall weiterer Differenzierungen nach Prüfungsgrößen

  • Beibehaltung der Sätze für inhaltliche Verantwortung und Korrektur/Einsicht; Kompromiss-Entschädigung bei Prüfungsorganisation (Erhöhung bei bisheriger „mittlerer“, Reduktion bei „großer“ und „sehr großer“ Größe)

Inhaltliche Verantwortung
pro Prüfung
Organisation
pro Prüfung
Korrektur/Einsicht
pro Arbeit
Offene Fragen (Modus A)€ 100€ 220€ 4,20
Mischform (Modus B)€ 300€ 350€ 2,80
Multiple Choice (Modus C)€ 500€ 270€ 0,50

 

LEHRVERANSTALTUNGSPRÜFUNGEN - PIs

  • Valorisierung der Sätze

  • Möglichkeit der Entschädigung bei Mitwirkung von AssistentInnen

bisherab SS 2015
bis 25 Kandidat/inn/enkein Entgeltkein Entgelt
ab dem /der 26. Kandidat/in€ 6,50 pro Kandidat/in€ 8 pro Kandidat/in

 

NEU: Bei Mitwirkung von AssistentInnen bei der Prüfung:

bisher
ab SS 15
Prüfer/in-€ 4 pro Kandidat/in
Mitwirkende Assistent/in-€ 4 pro Kandidat/in

* Dies gilt auch für StudienassistentInnen.

 

DIPLOM- und FACHPRÜFUNGEN

  • Valorisierung der Sätze

bisherab SS 15
ab dem/der 21. Kandidat/en/in,
auch für die ersten 20
€ 7,14 pro Kandidat/in€ 8 pro Kandidat/in

 

Bei Mitwirkung von AssistentInnen bei der Prüfung:

bisherab SS 15
Prüfer/in€ 3,57€ 4 pro Kandidat/in
Mitwirkende/r Assistent/in€ 3,57€ 4 pro Kandidat/in

* Dies gilt auch für StudienassistentInnen.

 

Wir konnten weiters erwirken, dass es in der neuen Betriebsvereinbarung eine Wertanpassungsklausel geben wird – eine Regelung, die wir bisher nicht inkludiert hatten.

Leider ist es uns nicht gelungen, die aus unserer Sicht anzustrebende Ausweitung des BezieherInnenkreis bei PIs unter 25 geprüfte KandidatInnen zu erreichen. Hier waren neben divergierenden Einschätzungen zwischen Rektorat und Betriebsrat, ab welcher KandidatInnenzahl eine Leistungsprämie angemessen erscheint, vor allem auch budgetäre Gründe ein wesentlicher Grund dafür.

Es muss an dieser Stelle fairerweise festgehalten werden, dass sowohl die Berechnungen des Rektorats als auch diejenigen des Betriebsrats ergeben haben, dass durch diese Neugestaltung der Prämien für Prüfungs- und Betreuungsleistungen der finanzielle Aufwand deutlich größer als bisher wird und über eine reine Inflationsabgeltung hinausgeht.

Der Betriebsrat versteht dies als klaren Ausdruck der Wertschätzung der in diesem Bereich von uns erbrachten Leistungen.

 

Johannes Schnitzer und Angelika Schmidt (für das Verhandlungsteam des BR)

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