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Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Latest News - Anpassungen in der BV Leistungsprämien

Als eine der wenigen Universitäten österreichweit gibt es an der WU für hervorragende Leistungen im Forschungsbereich, für Publikationsleistungen und Drittmitteleinwerbungen sowie im Lehr- und Betreuungsbereich Prämien für MitarbeiterInnen, deren Anspruchsvoraussetzungen und Höhe in einer Betriebsvereinbarung festgelegt sind.

Die Änderung der Lehrveranstaltungstypen im letzten Jahr hat es mit sich gebracht, dass gerade im Bereich der Großprüfungen neue Gestaltungsformen für die über 1500 Lehrveranstaltungen, die wir jedes Semester anbieten, ermöglicht wurden. Dies machte eine Anpassung der Betriebsvereinbarung notwendig.

Im letzten Frühling hat daher eine intensive Zusammenarbeit zwischen dem wissenschaftlichen Betriebsrat, dem Vizerektorat für Personal, dem Vizerektorat für Forschung sowie dem Vizerektorat für Lehre und Studierende gestartet und es wurden neue Regelungen, insbesondere im Bereich der Abgeltung der Lehre beschlossen. Die entsprechend neu abgeschlossene Betriebsvereinbarung wurde auch schon im Mitteilungsblatt vom 13.03.2019 veröffentlicht.

Hier ein Überblick über die wichtigsten Ergebnisse:

  • Bei den Prämien für das Einwerben von Drittmitteln wurden im Sinne der Betroffenen Verfahrensschritte für den Bezug und die Abwicklung des Prämienbezugs verbessert. Die wichtigste Neuerung ist hier das Aufheben einer bisherigen 12-monatigen Befristung und eine Ausweitung der Auszahlung auf bis zu drei Jahre nach Beendigung des Dienstverhältnisses.

  • Bei den „Departmentprämien“ war 2017 das erste Jahr, in dem die dezentrale Lösung erstmals im vollen Umfang umgesetzt wurde. Hier gibt es nur eine minimale Anpassung, durch die von einer zweimaligen Auszahlung pro Jahr auf eine einmalige Auszahlung umgestellt wird. In der Betriebsvereinbarung sind nur die Prozesse, nicht jedoch die Inhalte der Standards geregelt. Bei der Evaluierung der bestehenden dezentralen Lösungen hat sich gezeigt, dass es hier zu ungleichen Bewertungen / Einschätzungen von Inhalten kommt, die für die betroffenen KollegInnen nur teilweise nachvollziehbar sind. 

  • Im Bereich der Forschungsprämien für Universitätsassistent/innen („Dissertationsprämie“) ist es zu keinen Anpassungen in der Textierung der Betriebsvereinbarung gekommen. Es hat hier aber eine sehr wesentliche Änderung in Form einer Leitlinie des Vizerektorats für Personal gegeben, die seit diesem Jahr auch zu einer Erhöhung dieser Prämie um EUR 400,-- auf derzeit insgesamt EUR 1.000,-- geführt hat. Nähere Information finden sich hier.

  • Bei den Star-Journalen hat sich gezeigt, dass die schon länger angekündigte Anpassung des Ratings noch nicht erfolgt ist. Das Rating selbst ist nicht Teil der Betriebsvereinbarung, sondern liegt im Gestaltungsbereich des VR für Forschung, das hierbei eng mit der Senatskommission für Forschung zusammenarbeitet.

  • Bei den Sätzen für Abschlussarbeiten wurden keine Änderungen vorgenommen.

  • Die wesentlichsten Anpassungen finden sich bei den Prüfungstaxen:

Im Zuge der überarbeiteten Betriebsvereinbarung wurden zwei Abrechnungskategorien festgelegt: Prüfungen im Rahmen der Großprüfungen sowie Prüfungen außerhalb der Großprüfungen“. Die wichtigsten diesbezüglichen Änderungen sind:

  • Bei Lehrveranstaltungen des Typ LVP, die bei mindestens einem Prüfungstermin pro Semester mindestens 100 benotete Ergebnisse vorweisen, werden alle Prüfungstermine dieser LVP in diesem Semester als Großprüfung abgerechnet. 

  • Bei Lehrveranstaltungen des Typus VUE, die eine gemeinsam abgehaltene, für den Abschluss der Lehrveranstaltung ausschlaggebende Prüfung abhalten und bei dieser mindestens 100 benotete Ergebnisse erzielen, werden diese Prüfung sowie die gegebenenfalls erforderliche Ersatzprüfung jeweils als Großprüfung abgerechnet.  

  • Prüfungsergebnisse aus Lehrveranstaltungen des Typus PI, FS, VUE oder LVP, die nicht als Großprüfung laut Betriebsvereinbarung definiert sind, werden pro Lehrveranstaltung abgerechnet.

  • Alle Fach- und Modulprüfungen werden pro PrüferIn einmal im Semester abgerechnet.

  • Generell gilt, dass Lehrveranstaltungen des Typus AG keine Prüfungstaxen erhalten.

  • Die leicht adaptierten Höhen der Taxen sowie die detaillierten Regelungen finden sich in § 7 der Betriebsvereinbarung.

Die neu geregelten Abrechnungskategorien werden auch schon rückwirkend für das Wintersemester 2018/19 angewandt und somit kommen auch KollegInnen, die im vergangenen Semester schon eine Lehrveranstaltung neuen Typs abgehalten haben, in den Genuss dieser Regelungen.

Für alle technischen und organisatorischen Fragen zur Abwicklung der Prüfungstaxen stehen Ihnen die MitarbeiterInnen der Prüfungsorganisation, für alle abrechnungsrelevanten Fragen die MitarbeiterInnen der Abgeltung für die Lehre gerne zur Verfügung.

Generelle Rückmeldungen zu den verschiedenen Regelungsbereichen dieser Betriebsvereinbarung sind natürlich auch jederzeit bei uns VertreterInnen des wissenschaftlichen Betriebsrats willkommen.

14.03.2019

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