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COVID-19 Verkehrsbeschränkungsverordnung - Regelung an der WU

03. August 2022

Seit Montag gilt die COVID-19 Verkehrsbeschränkungsverordnung der Regierung. Für den Arbeitsort hat die Regierung folgendes beschlossen:

„Ein Aufsuchen des Arbeitsorts ist grundsätzlich möglich, sofern dabei das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske oder die Einhaltung geeigneter Schutzmaßnahmen gewährleistet werden können. Erkrankte Personen können sich natürlich – wie bei anderen Krankheiten auch – krankschreiben lassen. Bei COVID-19 kann die Krankschreibung auch telefonisch erfolgen.“

Grundsätzliche empfehlen wir mit COVID-19 infizierten Mitarbeiter*innen sich krankschreiben zu lassen und bis zur Genesung nicht zu arbeiten.

Hier finden Sie die Regelungen der WU Wien.

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