Studierende in der Bibliothek

Frequently Asked Questions

Fragen zur Bewerbung!

Q: Wird für Masterprogramme ein Bachelortitel vorausgesetzt?A: Auch Diplomstudien sind passende Vorstudien. Die wesentliche Frage ist immer, ob die Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Q: Wie kann ich mich bewerben? 
A: Die Online-Bewerbung ist meist Ende März bis Mitte Juni möglich. Der Master StRel startet immer nur im Wintersemester!
Q: Kann man sich auch schon vor dem Bachelorabschluss bewerben? 
A: Eine Bewerbung ist bereits mit 150 ECTS möglich!
Q: Brauche ich einen Deutschnachweis? 
A: Bei einem deutschsprachigen Schul- oder Universitätsabschluss benötigen Sie keinen separaten Deutschnachweis!

Folgende Abschlüsse sind unbeschränkt gültig:
  • Reifezeugnis einer deutschsprachigen Schule (mit Unterrichts- und Prüfungssprache Deutsch) bzw. einer österreichischen oder deutschen Auslandsschule
  • Abschluss eines mindestens dreijährigen Studiums mit Unterrichtssprache Deutsch
  • Erfolgreiche Absolvierung der Ergänzungsprüfung Deutsch im Rahmen eines Vorstudienlehrgangs an österreichischen Universitäten (unbeschränkt gültig)
  • Deutsch-Zertifikate (gültig drei Jahre ab Datum der Prüfung)
Weitere Informationen finden Sie auf der Website!
Q: Was sind passende Vorstudien für den Master Steuern und Rechnungslegung?
A: Der Bachelor in Wirtschaftsrecht an der WU erfüllt alle Zulassungsvoraussetzungen. Jedes andere Vorstudium mit einem Umfang von 180 ECTS, welches die notwendigen ECTS in  den Bereichen Betriebs-/ Volkswirtschaft oder Rechtswissenschaften sowie Rechnungslegung aufweist ist passend!

Fragen zu den Zulassungsvoraussetzungen

Q: Zählt die SBWL ReSt zu den 12 ECTS aus Steuerrecht?
 A: Nein, die ECTS aus Steuerrecht werden mit den Steuerrechtskursen (Einführung ins Steuerrecht, Grund und Vertiefungskurs Steuerrecht) des Instituts für Österreichisches und Internationales Steuerrecht abgedeckt.
Q: Kann die Zulassung verlängert werden?
A: In Ausnahmefällen kann die die Zulassungsfrist verlängert werden. Eine Anfrage und Genehmigung laufen über die Programmkoordinatorin und Programmdirektion
Q: Welche Kurse zählen zu den 12 ECTS aus Steuerrecht?
A: An der WU decken folgende Lehrveranstaltungen die 12 ECTS ab:
  • Einführung in die Steuerlehre
  • Grundkurs Steuerlehre
  • Vertiefungskurs Steuerlehre
Q: Kann ich die 8 ECTS aus Rechnungslegung auch nachholen?
A: Nein, die ECTS aus Rechnungslegung sind obligat und müssen schon vor der Studienzulassung vorliegen. Eventuell ist eine Mitbelegung oder ein außerordentliches Studium möglich. 

Allgemeine Fragen zum Master StRel

Q: Ist das Studium berufsbegleitend möglich? 
A: Unser Master StRel ist generell ein Vollzeitstudium. Eine geringe Berufstätigkeit parallel zum Studium ist mit einer guten Organisation und einem/r flexiblen Arbeitgeber*in möglich. Wir empfehlen ein Ausmaß von 20h/Woche nicht zu überschreiten!
Q: Ist der Master StRel eine gute Vorbereitung für die Steuerberater*innenprüfung?
 A: Laut Information einiger Alumni bereitet unser Studium sehr gut im Bereich Abgabenrecht, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Rechnungslegung vor.Auf den allgemeinen Rechtsteil (Unternehmensrecht, Zivilrecht..) und den Wirtschaftsteil würde dafür weniger intensiv eingegangen.Das vernetzte Denken wird immer als positiver Aspekt des Master StRel angeführt.Außerdem gelten die beiden Modulprüfungen im Bereich Rechnungslegung und Betriebswirtschaftlicher Steuerlehre als gute Grundlage für die Steuerberaterprüfung, da der Prüfungsstoff von jeweils drei Modulprüfungsvorlesungen einer umfassenden Vorbereitung bedarf.
Q: Wie erfolgt eine Kursanerkennung?
 A: Erkundigen Sie sich vorab bei anerkennung@wu.ac.at über die Anerkennung von Prüfungen
ein Antrag auf Anerkennung von Prüfungen kann online bearbeitet werden.Bei konkreten Fragen wenden Sie sich am besten direkt an die Kolleg*innen von Studienrecht & Anerkennung.
 
 
 

Fragen zum Studienstart

Q: Wie wird der Einstiegstest im Herbst aussehen?
 A: Sowohl Multiple Choice als auch offene Fragen sind Teil der Orientierungsphase. Daneben werden ebenfalls Fragen und Hausarbeiten während der Vorlesung verteilt. Die Themengebiete sind Bilanzsteuerrecht, Jahresabschlussanalyse und Kostenrechnung.
Q: Was passiert, wenn man die Einführungslehrveranstaltung nicht positiv absolviert?A: Dann können Sie nicht an den folgenden Kursen im Masterprogramm teilnehmen. Die Prüfung kann erst im kommenden Jahr wiederholt werden. Eine Nachprüfung ist nicht möglich.
Q: Wie meldet man sich zu den Ergänzungsprüfungen an?
A: Die Anmeldung erfolgt formlos per E-Mail. Alle notwendigen Informationen werden zu Studienbeginn verschickt!

Fragen zu Lehrveranstaltungen

Q: Wird jede Lehrveranstaltung im Masterprogramm nur einmal im Jahr angeboten oder gibt es Ausnahmen?A: Lehrveranstaltungen, die auch im Masterprogramm Wirtschaftsrecht (tax treaty law, business tax law, Kurse in Ausländischem Steuerrecht) angeboten werden, finden zum Großteil jedes Semester statt. Die Kurse des Institute for Accouting & Auditing sowie die "Ergänzenden Fächer" finden 1x pro Studienjahr statt. Durch die 80 Studienplätze haben Sie bei einigen dieser Kurse die Auswahl zwischen zwei Slots.
Q: Wie ist die Anwesenheitspflicht geregelt?A: Die Anwesenheitspflicht hängt mit den LV-Typen zusammen: Bei MPVs (Vorbereitung für die Modulprüfung) liegt sie bei 50%, bei FS (Forschungsseminare) bei ca 70%, bei PIs (Prüfungsimmanente LVs) bei 80%.
Q: Wann müssen die Ergänszungsprüfungen erledigt werden, wenn man diese als Auflage erhalten hat?A: Diese sind im Laufe des ersten Studienjahres zu absolvieren.
Q: Bestehen die Lehrveranstaltungen hauptsächlich aus umfangreichen Gruppenarbeiten?
A: Die Gestaltung der LV liegt bei den jeweiligen LV-Leitern und ist individuell. Grundsätzlich gibt es nur vereinzelt Gruppenarbeiten. Die umfangreichsten Vorlesungen sind sicher die, die mit einer Modulprüfung abschließen. Davon gibt es zwei Stück
 

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