Eine Person liest eine spanische Tageszeitung

Mitteilungsblatt vom 7. Juli 2010, 42. Stück

306 Bevollmächtigungen Projektleiterinnen und Projektleiter
307 Bevollmächtigungen Projektleiterinnen und Projektleiter
308 Verordnung des Rektorats gemäß § 64a Universitätsgesetz 2002 idgF über die Studienberechtigungsprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien
309 Bevollmächtigungen Projektleiterinnen und Projektleiter
310 Entwicklungsplan der Wirtschaftsuniversität Wien
311 Ausschreibungen an der Akademie der bildenden Künste in Wien

306) Bevollmächtigungen Projektleiterinnen und Projektleiter
Folgende Projektleiterinnen/Projektleiter werden gemäß § 27 Abs 2 Universitätsgesetz 2002 zum Abschluss der für die Vertragserfüllung erforderlichen Rechtsgeschäfte und zur Verfügung über die Geldmittel im Rahmen der Einnahmen aus diesem Vertrag sowie gemäß § 5 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien (Abschluss von Werkverträgen, freien Dienstverträgen sowie Arbeitsverträgen entsprechend den näheren Bestimmungen der Richtlinie) bevollmächtigt:

Projekt Projektleiterin/Projektleiter
I2V Terminal Pricing Univ.Prof. Dr. Sebastian Kummer
Besteuerungshoheit Univ.Prof. Dr. Michael Lang

o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt, Rektor


307) Bevollmächtigungen Projektleiterinnen und Projektleiter
Folgende Projektleiterinnen/Projektleiter werden gemäß § 27 Abs 2 Universitätsgesetz 2002 zum Abschluss der für die Vertragserfüllung erforderlichen Rechtsgeschäfte und zur Verfügung über die Geldmittel im Rahmen der Einnahmen aus diesem Vertrag sowie gemäß § 5 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien (Abschluss von Werkverträgen, freien Dienstverträgen sowie Arbeitsverträgen entsprechend den näheren Bestimmungen der Richtlinie) bevollmächtigt:

Projekt Projektleiterin/Projektleiter
Migration; Best practice modell ao. Univ.Prof. Dr. Erna Nairz-Wirth

o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt, Rektor


308) Verordnung des Rektorats gemäß § 64a Universitätsgesetz 2002 idgF über die Studienberechtigungsprüfung an der Wirtschaftsuniversität Wien


309)
Bevollmächtigungen Projektleiterinnen und Projektleiter
Folgende Projektleiterinnen/Projektleiter werden gemäß § 27 Abs 2 Universitätsgesetz 2002 zum Abschluss der für die Vertragserfüllung erforderlichen Rechtsgeschäfte und zur Verfügung über die Geldmittel im Rahmen der Einnahmen aus diesem Vertrag sowie gemäß § 5 der Richtlinie des Rektorats für die Bevollmächtigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern der Wirtschaftsuniversität Wien (Abschluss von Werkverträgen, freien Dienstverträgen sowie Arbeitsverträgen entsprechend den näheren Bestimmungen der Richtlinie) bevollmächtigt:

Projekt Projektleiterin/Projektleiter
Führung und Anerkennung o. Univ. Prof. Dr. August Schülein
EN/CO2Red Konsument o. Univ. Prof. Dr. Gerhard Vogel

o. Univ.Prof. Dr. Christoph Badelt, Rektor


310) Entwicklungsplan der Wirtschaftsuniversität Wien


311)
Ausschreibungen an der Akademie der bildenden Künste in Wien
1.) Universitätsassistent/in
2.) Universitätsassistent/in (Ersatzkraft)