Versicherung

Die gesetzliche Sozialversicherung in Österreich umfasst Unfall- und Krankenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pensionsversicherung.

Mitarbeiter*innen der WU 

Wenn Sie im Rahmen eines echten Dienstverhältnisses oder eines arbeitsrechtlich freien Dienstverhältnisses an der WU beschäftigt sind, werden sie automatisch bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) kranken-, unfall- und pensionsversichert.

Der Versicherungsschutz beginnt mit der Arbeitsaufnahme. Wenn das monatliche Entgelt die Geringfügigkeitsgrenze nicht überschreitet, sind Sie teilversichert (= unfallversichert). Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2023 bei EUR 500,91/Monat. 

Personen, für die ein Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Krankenversicherung entsteht, erhalten eine e-card und eine österreichische Sozialversicherungsnummer automatisch per Post.

Die e-card benötigen Sie, wenn Sie Gesundheitsdienstleistungen in Österreich und in Ländern der Europäischen Union in Anspruch nehmen (Arztbesuche, Aufenthalt im Krankenhaus…).

Gastaufenthalte an der WU ohne Dienstvertrag

Wenn Sie an der WU einen Gastaufenthalt ohne Dienstvertrag (z.B. im Rahmen eines Sabbaticals oder eines Forschungsstipendiums aus Ihrem Heimatland) absolvieren, benötigen Sie für Ihren Aufenthalt in Österreich eine ausreichende Unfall- und Krankenversicherung.

Bitte kontaktieren Sie Welcome Services oder Ihr Gastdepartment für weitere Informationen.

Wenn Sie aus einem Drittstaat kommen und länger als 6 Monate in Österreich bleiben, benötigen Sie jedenfalls einen alle Risiken abdeckenden Krankenversicherungsschutz.

Weitere Informationen: OeAD

Alle Informationen wurden sorgfältig recherchiert und werden laufend aktualisiert. Die WU kann jedoch keine Gewährleistungen für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernehmen. Alle Angaben sind ohne Gewähr.