Recht

Geschenke am Arbeitsplatz: Alles, was Recht ist

17. Dezember 2025

Jennifer Schwab untersucht die Geschenkannahme im Arbeitsverhältnis nach österreichischem Zivilrecht.

Geschenke gehören im Berufsalltag oft dazu: ein Kalender zu Weihnachten, eine Einladung zum Essen oder ein kleines Dankeschön nach erfolgreicher Zusammenarbeit. Doch wann sind solche Zuwendungen erlaubt? Und wann können sie rechtliche Konsequenzen haben?

 

WU-Forscherin Jennifer Schwab

Die Annahme von Geschenken kann auf mehreren Ebenen problematisch sein, auch auf der rechtlichen. In gravierenden Fällen kann sie strafrechtliche Konsequenzen haben, etwa bei Bestechung oder Korruption. Auch wettbewerbsrechtliche Folgen sind möglich, wenn Geschenke dazu dienen, Unternehmen unlauter zu bevorzugen. Im öffentlichen Dienst gelten zudem besonders strenge disziplinarrechtliche Regeln. Doch auch wenn kein strafbares Verhalten vorliegt, kann die Annahme von Geschenken ein zivilrechtliches Nachspiel haben. WU-Forscherin Jennifer Schwab beschäftigt sich mit der Geschenkannahme im Arbeitsverhältnis nach österreichischem Zivilrecht.

Kleine Geste, große Wirkung

Zivilrechtlich gesehen kann jeder Vorteil ein Geschenk sein. Dazu zählen neben Geld auch Waren, Schuldenerlasse oder andere Vergünstigungen. Grundsätzlich besteht für alle Arbeitnehmer*innen eine sogenannte Treuepflicht. Sie verpflichtet dazu, die Interessen des Arbeitgebers zu wahren. Daraus kann sich ein Verbot der Geschenkannahme ergeben, wenn ein Geschenk geeignet ist, Entscheidungen zu beeinflussen oder dem Betrieb zu schaden.

Darüber hinaus dürfen Beschäftigte, welche im Rahmen ihrer Arbeit Geschäfte für ihren Arbeitgeber abschließen oder vorbereiten und mit Dritten verhandeln, grundsätzlich keine Provisionen oder sonstigen Vorteile von Dritten annehmen, außer der Arbeitgeber hat dies ausdrücklich erlaubt oder stillschweigend geduldet. Das betrifft etwa Personen, die Angebote einholen, mit Lieferanten verhandeln, an Vergabeentscheidungen mitwirken oder Verträge vorbereiten.

Welche Folgen drohen bei Verstößen?

Wer gegen diese Regeln verstößt, muss mit konkreten zivilrechtlichen Konsequenzen rechnen. Unzulässig angenommene Geschenke können herausverlangt werden, bei einem entstandenen Schaden können Schadenersatzansprüche bestehen. Zudem können Vereinbarungen rechtlich unwirksam sein und die Geschenke oder Provisionen weder behalten noch eingeklagt werden. Darüber hinaus drohen auch arbeitsrechtliche Folgen, in schweren Fällen bis hin zur Entlassung.

Dabei soll bereits der Eindruck vermieden werden, dass persönliche Vorteile eine Rolle spielen könnten. Deshalb ist es nicht erforderlich, dass dem Arbeitgeber tatsächlich ein Schaden entsteht. Schon das bloße Annehmen eines Vorteils kann problematisch sein.

Unabhängig davon kann Geschenkannahme auch strafrechtlich relevant werden, etwa wenn sie als Bestechung oder Korruption einzustufen ist. In solchen Fällen drohen staatliche Strafen, unabhängig vom Arbeitsverhältnis.

Welche Geschenke sind erlaubt?

Nicht jedes Geschenk ist automatisch verboten. Zulässig sind in der Regel allgemein übliche, geringwertige Aufmerksamkeiten, etwa kleine Werbegeschenke, Kalender oder Einladungen zu einem angemessenen Geschäftsessen. Ob eine Zuwendung erlaubt ist, hängt immer vom Einzelfall ab, also der Branche, der konkreten Tätigkeit, dem Anlass und der Häufigkeit solcher Geschenke.

Viele Arbeitgeber*innen regeln die Geschenkannahme zusätzlich in Arbeitsverträgen oder Compliance-Richtlinien. Diese können etwa Wertgrenzen festlegen, Genehmigungen verlangen oder Geschenke ganz untersagen. Solche Regelungen sind grundsätzlich zulässig, müssen aber sachlich begründet und für Arbeitnehmer*innen zumutbar sein.

Quelle

Schwab, Jennifer (2025). Zivilrechtliche Grenzen der Geschenkannahme im Arbeitsverhältnis. In: Zeitschrift für Arbeits- und Sozialrecht (ZAS), 2025(5), 235-242. https://rdb.manz.at/document/rdb.tso.LIzas20250504

Jennifer Schwab zu Geschenkannahme und Arbeitsrecht im Podcast „MANZ Recht aktuell“

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