Seitlicher Blick auf das D2 Gebäude.

Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Stellungnahme 2-G-Regelung an der WU

Stellungnahme der Betriebsräte für das allgemeine und für das wissenschaftliche Personal zur 2-G-Regel an der WU Wien

Die Betriebsräte für das wissenschaftliche und allgemeine Personal teilen die Einschätzung des Rektorats der WU Wien, dass die Impfungen und das Erreichen hoher Impfquoten eine zentrale Bedeutung bei der Bekämpfung der Pandemie und der Gewährleistung eines sicheren Arbeitsumfeldes haben.

Das Rektorat hat unter Berufung auf das Impfpflichtgesetz die Einführung einer 2-G-Regel für das Personal angekündigt. Das Impfpflichtgesetz sieht bis auf medizinisch begründete Ausnahmen eine Impfpflicht für alle BewohnerInnen Österreichs ab 18 Jahren vor. Die Sanktionen sind bewusst auf Geldstrafen beschränkt worden. Die Arbeitsverhältnisse und –plätze sind aus dem Gesetz ausgeklammert worden. Hier gilt auf Wunsch der Sozialpartner weiterhin eine separate 3-G-Regelung. Sanktionierungen bei den Arbeitsverhältnissen – etwa durch Freistellungen ohne Bezüge oder Kündigungen – wurden in der fachlichen Diskussion als unverhältnismäßig bewertet. Selbst für besonders sensible Bereiche wie das Gesundheits- und Sozialwesen ist keine 2-G-Regel im Impfpflichtgesetz vorgesehen.

Die geplante Form einer 2-G-Regelung, bei deren Nicht-Einhaltung für nichtgeimpfte MitarbeiterInnen eine Dienstfreistellung unter Entfall der Bezüge droht, sofern sie nicht unter die im Impfpflichtgesetz aufgezählten medizinischen Ausnahmen fallen, ist aus Sicht der Betriebsräte für das allgemeine und wissenschaftliche Personal unverhältnismäßig. Eine solche Sanktion geht weit über die im Impfpflichtgesetz vorgesehenen Geldstrafen hinaus.

Anzumerken ist hier auch, dass die angedrohten Konsequenzen die an der WU vorhandenen Beschäftigungskategorien sehr unterschiedlich treffen würden. Sie würden vor allem die KV-MitarbeiterInnen betreffen, während es bei beamteten KollegInnen aufgrund der Vorgaben des BDG kaum zu Freistellungen unter Entfall des Entgelts kommen dürfte. Es käme damit im Zusammenhang mit der vorgesehenen Impfpflicht zu einer unsachlichen Ungleichbehandlung unterschiedlicher Beschäftigungsgruppen an der WU Wien.

Angesichts einer erfreulicherweise außerordentlich hohen Impfquote von über 97% an der WU Wien kann die vorgesehene 2-G-Regelung an der WU Wien auch das Gesundheitsrisiko von MitarbeiterInnen nicht mehr signifikant reduzieren bzw. das faktische Sicherheitsniveau am Arbeitsplatz nicht mehr substantiell heben, ganz im Gegensatz zu wohlbekannten und viel gelinderen Maßnahmen wie Maskentragen und der gezielte Einsatz von Home Office.

Da es aber nunmehr zu einer Einführung der 2-G-Regel für MitarbeiterInnen der WU kommen wird, fordern die Betriebsräte eine individuelle Behandlung der betroffenen MitarbeiterInnen, die nicht unter die engen Ausnahmebestimmungen des Impfpflichtgesetzes fallen, und einen respektvollen Umgang mit ihnen. Auch diesen Beschäftigten gegenüber ist die Arbeitgeberin zur Fürsorge verpflichtet.

Weiters sind die Verantwortlichkeiten und die Durchführung der 2-G-Kontrollen durch die Führungskräfte und die Personalabteilung ein sehr heikler Punkt, der gut überlegt, rechtlich geklärt und kommuniziert sein muss. Ebenso braucht es klare Informationen über die Geltungsdauer der beschlossenen Maßnahmen.

27.01.2022