Seitlicher Blick auf das D2 Gebäude.

Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Gehaltsverhandlungen 2018

Die jährlichen Verhandlungsrunden zur Anpassung der Kollektivvertrags-Gehälter haben auch heuer in den letzten Wochen des Jahres stattgefunden. Der Betriebsrat hat diese wie immer mit großem Interesse verfolgt. Knapp vor Weihnachen wurden am 21. Dezember 2017 folgende Eckpunkte dazu vereinbart (GÖD-Info):

  • Die Anpassung der Gehälter wird ab 1. Februar 2018 in der Höhe von 2,33 % erfolgen.

  • Dieser Abschluss gilt für 12 Monate (also inkl. Jänner 2019).

Damit ist zumindest von der Höhe her ein ähnlicher Abschluss wie bei den BeamtInnen-Dienstverhältnissen erzielt worden. Vergleichbare Abschlüsse hat es zB auch für außeruniversitäre Forschungseinrichtungen gegeben.

Seit 2014 – einem Jahr, in dem der KV-Abschluss sogar um 0,2 % unter der Inflationsrate gelegen ist – ist es endlich wieder einmal gelungen, einen Lohnabschluss von ca. + 0,5 % über der Inflationsrate zu erzielen.

Zur Höhe von Lohnabschlüssen gibt es verschiedene Zugänge:

Auf Seiten der ArbeitgeberInnenvertreterInnen steht die finanzielle Situation der jeweiligen Branche im Vordergrund, weshalb von dieser Seiter darauf gedrängt wird, eher sehr vorsichtige Abschlüsse zu machen. Unter anderem wird dabei gerade im Bereich der Universitäten und der doch sehr spezifischen Finanzierungssituation, die Unsicherheit der Folgefinanzierung ins Treffen geführt und diese Befürchtungen sind natürlich angesichts der im nächsten Jahr zu verhandelnden 3-jährigen Leistungsvereinbarungen mit dem neuen Wissenschaftsminister sicher nicht von der Hand zu weisen.

Auf Seiten der ArbeitnehmerInnenvertreterInnen steht andererseits das Bestreben im Fokus, dass Lohnerhöhungen die Abgeltung der Inflation PLUS den Wert des mittelfristigen Produktivitätszuwachses umfassen sollten. Dabei scheiden sich die Geister, welche Art von Arbeitsproduktivität hierzu herangezogen werden soll. Üblicherweise wird auf die gesamtwirtschaftliche Produktivität abgestellt, allerdings könnte auch auf die Branche an sich abgestellt werden: Schaut man auf die gesamtwirtschaftlichen Entwicklungskennzahlen, lässt sich für 2018 ein sehr positiver Trend erkennen. Betrachtet man weiters das in der Branche der österreichischen Universitäten erreichte Wertschöpfungswachstum pro Kopf in den Jahren 2015 und 2016, so hat es hier ebenfalls ein beträchtliches Wachstum gegeben.
Diese Wertschöpfungssteigerung basiert auf Bilanzkennzahlen. Wenn wir z.B. an unserem Standort der WU diese Wertschöpfungssteigerung betrachten, kann unter anderem darauf hingewiesen werden, dass in den letzten Jahren auch hier eine Intensivierung der Leistungen im Forschungs- und Lehrbereich zu beobachten waren und sind und diese nur teilweise in die Bilanzierung Eingang gefunden haben.

Als PersonalvertreterInnen hätten wir uns angesichts der guten wirtschaftlichen Parameter und der nachweislichen Leistungssteigerungen an den einzelnen Standorten eigentlich einen mutigeren Abschluss gewünscht, der über dem Abschluss für die BeamtInnen-Dienstverhältnisse liegen hätte können.

Damit hätten die ArbeitgeberInnen ein kräftiges Zeichen der Wertschätzung der oben erwähnten Produktivitätssteigerungen durch die KollegInnen setzen können.

Wir hoffen, dass wir auf Standortebene andere Formen finden, hier eine Anerkennung für die Leistungen unserer KollegInnen zu erwirken und freuen uns, dass heuer zumindest dieser Abschluss gelungen ist.

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