Seitlicher Blick auf das D2 Gebäude.

Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Betriebsversammlung zu Kollektivvertragsverhandlungen

Verhandlung

Am 23. November wurde die Einigung über die Valorisierung der Gehälter für den öffentlichen Dienst bekannt gegeben. Dabei wurde eine Erhöhung der Gehälter zwischen 7,15% und 9,41%, mindestens aber um 170,- Euro, festgeschrieben. Dieser Abschluss ist für jene Universitätsmitarbeitende maßgeblich, die als Beamte oder Vertragsbedienstete tätig sind. Der Großteil der WU-Beschäftigten fällt jedoch unter den separat ausgehandelten Kollektivvertrag für die Universitäten. Der Abschluss an den Universitäten orientiert sich grob am öffentlichen Dienst, lag in den letzten Jahren allerdings meist darunter. Da im Bundesbudget für die Universitäten im kommenden Jahr die Mittel bisher nicht entsprechend dem inflationär bedingten Mehrbedarf angepasst wurden und somit indirekt Druck auf die Gehaltsentwicklung ausgeübt wird, ist mit schwierigen Kollektivvertragsverhandlungen zu rechnen. Die Universitätsbediensteten erwarten angesichts der langen Zusatzbelastungen durch die Covid-Pandemie und der hohen Inflationsrate allerdings substanzielle Gehaltserhöhungen.

Koordiniert über die für die Universitäten zuständige BV 13 der Gewerkschaft öffentlicher Dienst (GÖD) fanden am 23. November kurz nach Veröffentlichung des Abschlusses für den öffentlichen Dienst an zahlreichen Universitäten gut besuchte Betriebsversammlungen statt. Auch an der WU fanden sich zu dieser Betriebsversammlung des wissenschaftlichen Personals zahlreiche Mitarbeitende ein. Zu der Versammlung wurde der Vorsitzende der BV 13, Martin Tiefenthaler, zugeschaltet, der über Kontext, Fahrplan und Orientierungsgrößen der Forderungen berichtete. Teilnehmende Wissenschaftler*innen signalisierten begleitend zu den Kollektivverhandlungen Aktionsbereitschaft. In Abstimmung mit den anderen Universitäten wurden verschiedene Beschlüsse verabschiedet. So wird vor allem verlangt, dass die Orientierungsgröße für die Gehaltsvalorisierungen der Abschluss im öffentlichen Dienst sein muss, d.h. der Gehaltsabschluss soll für alle Kollektivvertragsbeschäftigten jedenfalls den Abschluss des öffentlichen Dienstes von 7,15% staffelwirksam abgelten. Einmalzahlungen sind keine Lösung, da sie in den Folgejahren nicht wirksam werden.

Die Kollektivvertragsverhandlungen sollen am 6. Dezember beginnen. Für den 21. Dezember ist eine weitere Verhandlungsrunde vorgesehen. Über diese wird am 22. Dezember wiederum in bundesweiten Betriebsversammlungen berichtet. Für den Fall eines unbefriedigenden Ergebnisses fasste die Betriebsversammlung auch einen Eventualbeschluss über mögliche Arbeitskampfmaßnahmen.

25.11.2022

zurück zur Übersicht