Seitlicher Blick auf das D2 Gebäude.

Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Vorstellung des neuen Newsletters "Betriebsrats-Informationen"

Liebe Kollegen und Kolleginnen,

bislang hat der Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal zwar kontinuierlich gearbeitet, aber nur sporadisch berichtet. Dies wollen wir mit den Betriebsrats-Informationen nun ändern.

Künftig werden wir Sie sowohl zu Beginn als auch gegen Ende des Semesters (sowie bei besonderen Anlässen) über die Arbeit des Betriebsrates informieren.

Im Konkreten werden wir

  • Bilanz ziehen über vergangene Aktivitäten

  • über aktuelle Fragen informieren

  • und einen Ausblick auf künftige Schwerpunkte geben.

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Die inhaltlichen Schwerpunkte der Betriebsrats-Informationen sind durch die Aufgaben des Betriebsrates definiert. Der Betriebsrat ist die gesetzlich verankerte betriebliche Interessensvertretung der Beschäftigten und wird alle vier Jahre demokratisch gewählt. Der aktuelle Betriebsrat ist Ende letzten Jahres von allen wissenschaftlichen Beschäftigten der WU gewählt worden. Die Aufgaben des Betriebsrats betreffen die Gestaltung der Beziehungen zwischen den MitarbeiterInnen und der Universitätsleitung. Er nimmt die Vertretung für das wissenschaftliche Personal als Gesamtheit vor allem durch die Aushandlung von Betriebsvereinbarungen mit dem Rektorat wahr. Diese schaffen kollektive Regelungen für die einzelne Universität, welche den Kollektivvertrag ergänzen, der zwischen der Rektorenkonferenz und der Gewerkschaft für den öffentlichen Dienst (GÖD), als überbetrieblicher Interessensvertretung, abgeschlossen wird. Ein Teil dieser Betriebsvereinbarungen betrifft nicht nur das wissenschaftliche, sondern auch das allgemeine Personal. Hier bemüht sich der Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal um eine enge Abstimmung mit dem Schwesterbetriebsrat für das allgemeine Personal. Themen solcher Betriebsvereinbarungen sind beispielsweise Leistungsprämien, Reisekostenersätze oder Datenschutz. Neben all diesen Aufgaben greift der Betriebsrat auch individuelle Anliegen unterstützend auf. Dabei kann es beispielsweise um die Gestaltung von Arbeitsverträgen, die Klärung des Umfangs von Rechten (z.B. Inhalt von Dienstzeugnissen) und Pflichten (z.B. bei umstrittenen Anordnungen des Vorgesetzten) und um die Vermittlung und Unterstützung in Konfliktfällen gehen. Darüber, wie der Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal diese Aufgaben wahrnimmt, wird in den Betriebsrats-Informationen künftig regelmäßig und aktuell berichtet. Wenn Sie an weiteren Informationen zur Arbeit des Betriebsrates interessiert sind, besuchen Sie einfach unsere Homepage.

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