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Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Kollektivvertrag für ArbeitnehmerInnen der Universitäten

Die ersten KV-Anpassungsverhandlungen sind Mitte April 2013 abgeschlossen worden - Mitte Juni wurde die KV-Novelle unterzeichnet und ist somit rückwirkend ab 1. Juni 2013 in Kraft.

Sie bringt eine minimale Gehaltserhöhung und kleine Verbesserungen in anderen Bereichen.

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Die Ergebnisse dieser Novelle nochmals in Kürze
  • Staffelwirksame Gehaltserhöhung für Gehälter aller Universitätsangehörigen in der Höhe von EUR 30,-- pro Monat.
  • 6. Urlaubswoche: Allen KV-MitarbeiterInnen stehen ab dem Jahr, in dem sie das 43. Lebensjahr vollenden, 28 Urlaubstage zu, sofern sie bereits seit mindestens 6 Jahren an der Universität in einem Arbeitsverhältnis beschäftigt sind.
  • Die Möglichkeit einer vierwöchigen Frühkarenz für Väter ("Papamonat") wird auch für Universitätsangehörige eingeführt. Diese Karenz muss spätestens einen Monat vor dem voraussichtlichen Geburtstermin beantragt werden.
  • Die sozialen Errungenschaften der Bestimmungen über die eingetragene Partnerschaft sind in den Kollektivvertrag übernommen worden (z.B. Sonderurlaub für Pflegeleistungen).
  • Für habilitierte UniversitätslehrerInnen im Beamtendienstverhältnis, die eine Professur gemäß § 99 Abs 3 UG 2002 übernehmen, wurde eine die Sozialversicherungspflicht entlastende Regelung geschaffen.
Die genauen Regelungen finden Sie hier (Linksammlung).Die doch sehr moderaten Gehaltsanpassungen sind für manche Bezugsgruppen ein Tropfen auf dem heißen Stein - trotz allem Verständis für budgetäre Engpässe. Hier bleibt auch in der näheren Zukunft die Forderung aufrecht, über weitere Gehaltsanpassungen zu verhandeln. Es gibt auch noch weitere Unschärfen im Kollektivvertrag, die es aus unserer Sicht notwendig machen, dass die KollektivertragspartnerInnen sich schon bald wieder zu neuen Verhandlungsrunden zusammensetzen. Darunter fallen z.B. Fragen nach dem Stellenwert des Bakkalaureatsabschlusses, der bisher - ähnlich wie im öffentlichen Dienst - noch nicht als "vollwertiger" Abschluss eingestuft wird.Wenn Ihnen hier noch weitere konkrete Verbesserungsbereiche aufgefallen sind, teilen Sie uns diese bitte mit. Wir leiten diese gerne an die VerhandlungspartnerInnen weiter.

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