Seitlicher Blick auf das D2 Gebäude.

Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Monitoring

Monitoring Arbeitsvertragsmuster

Ihr Arbeitsvertrag bildet das Grundgerüst der Rechtsbeziehung zwischen Ihnen als wissenschaftliche*r Mitarbeiter*in und der WU. Pro Jahr werden an der WU zahlreiche Arbeitsverträge abgeschlossen oder abgeändert.

Die Ausgestaltung dieser Verträge ist höchst unterschiedlich: So gibt es etwa

  • Verträge für die verschiedenen Stufen in der wissenschaftlichen Laufbahn (z.B. prae doc und post doc-Verträge)

  • für verschiedene Funktionen (z.B. Wissenschaft und Lehre oder nur Lehre),

  • befristete und unbefristete Verträge,

  • Verträge für Drittmittelstellen,

  • Vollzeit - und Teilzeitverträge.

Diese Verträge beinhalten unterschiedliche Klauseln: Manche davon finden sich in vielen Verträgen (z.B. die Einräumung von Verwertungsrechten zugunsten der WU), andere betreffen nur einen bestimmten Teil von ihnen (z.B. die Qualifizierungsvereinbarung).

Unsere Aufgabe besteht in einer kontinuierlichen Beobachtung und Analyse dieser Verträge und Vertragstypen. Wir schauen uns an:

  • Sind Klauseln unklar formuliert? Wie sind sie auszulegen? Entsprechen sie den Vorgaben der arbeitsrechtlichen Gesetze und des Universitäts-Kollektivvertrags?

  • Haben sich Klauseln (Vertragsbestimmungen) im Zeitverlauf zum Nachteil der Arbeitnehmer*innen geändert? Werden einzelne Arbeitnehmer*innengruppen ohne Grund unterschiedlich behandelt?

  • Besteht Verhandlungsbedarf, d.h. soll der Betriebsrat mit dem zuständigen Vizerektorat Personal über eine ungünstige Klausel mit dem Ziel ihrer Änderung verhandeln?

Dies ist wichtig, weil die einzelnen Wissenschafter*innen beim Vertragsabschluss wohl kaum auf Änderungen drängen werden – sie sind ja auf ihre WU-Arbeitsstelle angewiesen. Zudem sind die Verträge standardisiert, sodass eine individuelle Formulierung gegenüber der Personalabteilung oft schwer durchzusetzen sein wird.

Wir kümmern uns um die Ausgestaltung der Arbeitsverträge und prüfen die darin enthaltenen Klauseln auf ihre Rechtskonformität. Für diese Arbeit bekommen wir von der Personalabteilung Arbeitsvertragsmuster zur Verfügung gestellt. Zwar kann auch der Betriebsrat eine Änderung in aller Regel nicht erzwingen, aber er kann immerhin für die Gesamtheit des wissenschaftlichen Personals sprechen und im Verhandlungswege eine generelle Änderung einer ungünstigen Vertragsklausel erreichen.

Sollten Sie selbst Fragen zu Ihrem Vertrag haben, können Sie sich gerne an uns wenden! Gerade die Hinweise und Fragen der Mitarbeiter*innen helfen uns, das Bild zu komplettieren und zu sehen, wo die konkreten Probleme liegen!

Ihre Ansprechpartnerinnen:

Karin Burger-Ehrnhofer, Daniela Kremslehner

Monitoring laufender Personalstandsmeldungen und Monitoring Gehälter

Eine unserer Aufgaben ist auch die laufende Kontrolle der Personalstandsmeldungen und regelmäßige Prüfung der Gehaltslisten auf Ihre Richtigkeit.

Ihre Ansprechpartner*innen:

Personalstandlisten und allgemeines Gehaltsmonitoring:

Karin Burger-Ehrnhofer und Margit Paul

Gehaltsmonitoring bei der Gruppe der Professor*innen:

Rony Flatscher und Sebastian Mock

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