Studierende beim Lernen in der Bibliothek.

Diplomatische Beglaubigung und Übersetzung: Turkmenistan

Beglaubigungsrichtlinien

Für Ihre Dokumente und Übersetzungen ist eine volle diplomatische Beglaubigung notwendig. Mit den oben genannten Staaten bestehen derzeit keine Abkommen.

Ihre Dokumente müssen nach Durchlaufen des innerstaatlichen Beglaubigungswegs von der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde beglaubigt werden. Wir akzeptieren beglaubigte Kopien Ihrer Dokumente.

Vorgangsweise:

  1. Anfertigung einer Kopie Ihres Dokuments

  2. Beglaubigung durch die ausstellende Bildungsbehörde (Schule oder Universität)

  3. Überbeglaubigung durch das zuständige Justizministerium

  4. Überbeglaubigung durch das Außenministerium

  5. Abschluss durch die österreichischen Botschaft

Bitte beachten Sie, dass bei dieser Vorgangsweise sowohl das Originaldokument als auch die vollständig beglaubigte Kopie vorzulegen sind.

Übersetzungsrichtlinien

Sie können Ihre Dokumente in deutscher oder englischer Sprache vorlegen. Ist die Ausstellungssprache des Originaldokuments nicht Deutsch oder Englisch, muss das Dokument übersetzt werden. Die Übersetzung muss von einer/einem offiziell registrierten, gerichtlich beeideten Dolmetscherin bzw. Dolmetscher angefertigt werden.

Bitte beachten Sie dabei Folgendes:

  • Die beglaubigte Kopie muss vor der Übersetzung alle erforderlichen Beglaubigungsstempel aufweisen.

  • Alle auf dem Dokument befindlichen Stempel/Siegel und Beglaubigungsvermerke (auch jene, die sich z.B. auf der Rückseite des Dokuments befinden) müssen mit übersetzt werden.

  • Die Übersetzung muss von dem/der Dolmetscher*in mit der beglaubigten Kopie untrennbar verbunden werden.

Vorgangsweise für Übersetzungen, die im Ausstellungsland angefertigt werden:

  1. Beglaubigung der notariell beglaubigten Kopie (siehe oben)

  2. Übersetzung der beglaubigten Kopie

  3. Beglaubigung der Übersetzung, die mit dem Originaldokument verbunden ist (Fachministerium, Außenministerium, österreichische Botschaft)

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