Studierende beim Lernen in der Bibliothek.

Nostrifizierung

Eine Nostrifizierung ist nur zulässig, wenn ein österreichisches Gesetz oder eine Verordnung ausdrücklich vorschreibt, dass für die Ausübung eines bestimmten Berufs ein österreichischer akademischer Grad erforderlich ist.

Für Studienabschlüsse aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) sowie aus der Schweiz ist eine Nostrifizierung nicht möglich. Ebenso ist eine Nostrifizierung nicht erforderlich, wenn der Abschluss lediglich für die Zulassung zu einem weiterführenden österreichischen Master‑ oder Doktorats‑/PhD‑Studium verwendet werden soll. 

An der Wirtschaftsuniversität Wien kann eine Nostrifizierung nur dann durchgeführt werden, wenn der ausländische Studienabschluss inhaltlich einem Studium entspricht, das an der WU Wien angeboten wird. Es ist gesetzlich ausgeschlossen, denselben Nostrifizierungsantrag parallel an mehreren Universitäten zu stellen oder nach der Zurückziehung an einer anderen Universität oder Pädagogischen Hochschule einzubringen.

An der Wirtschaftsuniversität Wien kommt die Nostrifizierung für folgende Studien in Betracht:

  • Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften

  • Bachelorstudium Wirtschaftsrecht

  • Masterstudium in Wirtschaftspädagogik

  • Masterstudium in Steuern und Rechnungslegung

Bevor Sie einen Antrag stellen, empfehlen wir, sich bereits im Vorfeld allgemein zu informieren. Allgemeine Auskünfte zur Nostrifizierung erhalten Sie bei ENIC NARIC Austria, der österreichweiten Informationsstelle für grenzüberschreitende akademische Anerkennungsfragen. ENIC NARIC Austria bietet außerdem Bewertungen ausländischer Studienabschlüsse für berufliche Zwecke an.  Erste und weitere Informationen finden Sie hier: ENIC NARIC AUSTRIA.

Verfahrensablauf

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass eine Nostrifizierung mehrere Semester in Anspruch nimmt und nie ohne Auflagen (Nachholen bestimmter Prüfungen) genehmigt wird.

Im Verfahren wird das ausländische Studium mit einem entsprechenden Studium an der Wirtschaftsuniversität Wien verglichen. Voraussetzung für eine Nostrifizierung ist eine überwiegende Gleichwertigkeit. Sind die Unterschiede zu groß, kommt eine Nostrifizierung nicht in Betracht.

Besteht grundsätzlich Gleichwertigkeit, fehlen jedoch einzelne Inhalte, werden Auflagen vorgeschrieben. Das bedeutet, dass bestimmte Lehrveranstaltungen an der WU Wien besucht und die entsprechenden Prüfungen abgelegt werden müssen. Je nach Umfang der Auflagen kann dies mehrere Semester in Anspruch nehmen.

Erst nach vollständiger Erfüllung aller Auflagen wird der österreichische akademische Grad verliehen.