Die Nostrifizierung muss zwingend für die Berufsausübung der Antragstellerin bzw. des Antragstellers in Österreich erforderlich sein. Das bedeutet, dass eine berufliche Tätigkeit in Österreich angestrebt wird, deren Ausübung aufgrund eines Gesetzes oder einer Verordnung an einen österreichischen akademischen Grad bzw. Studienabschluss gebunden ist. Für Studienabschlüsse, die innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes sowie der Schweiz erworben wurden, ist eine Nostrifizierung ausgeschlossen. Ebenfalls nicht erforderlich ist die Nostrifizierung für die Zulassung zu einem österreichischen Master- oder Doktorats-/PhD-Studium.
An der Wirtschaftsuniversität Wien kommt die Nostrifizierung für folgende Studien in Betracht:
Bachelorstudium Wirtschafts- und Sozialwissenschaften
Bachelorstudium Wirtschaftsrecht
Masterstudium in Wirtschaftspädagogik
Masterstudium in Steuern und Rechnungslegung