Recht

Daten aus Österreich zeigen, was gegen Steuervermeidung wirkt

28. Mai 2026

WU‑Studie zeigt, dass gezielte Anti‑Steuervermeidungsregeln Gewinnverlagerung bremsen – Ausnahmen fördern Abwanderung.

Die EU‑Kommission will mit einem „Tax Omnibus“ die Unternehmensbesteuerung vereinfachen und Anti‑Steuervermeidungsregelungen reformieren. Eine neue Studie der WU Wien analysiert auf Basis österreichischer Steuerdaten, welche Maßnahmen gegen die Gewinnverlagerung in Niedrigsteuerländer tatsächlich wirksam sind. Die Ergebnisse zeigen: Gezielte Regeln dämmen Gewinnverlagerung wirksam ein, Ausnahmen können sie verstärken und wirtschaftliche Aktivität aus Österreich abziehen.

Analyse österreichischer Steuerdaten

Foto von WU-Professor Harald Amberger

Für die Untersuchung im Rahmen eines von Österreichischen Akademie der Wissenschaften (ÖAW) finanzierten Projekt, werteten die Forschenden administrative Körperschaftsteuerdaten von mehr als 800 multinationalen Unternehmen in Österreich aus. „Die Studie vergleicht die Wirkung von drei Anti‑Steuervermeidungsmaßnahmen, die in Österreich zwischen 2014 und 2019 schrittweise eingeführt wurden“, erklärt WU-Prof. Harald Amberger, einer der Autoren der Studie. Analysiert wurden Abzugsverbote konzerninterner Zins‑ und Lizenzzahlungen, neue Transparenzpflichten für große multinationale Unternehmen sowie strengere Regeln für Gewinne in niedrig besteuerten Auslandsgesellschaften. Die Ergebnisse der WU-Studie zeigen deutliche Unterschiede in der Wirksamkeit einzelner Maßnahmen.

Regeln gegen konkrete Steuervermeidungspraktiken wirken

Portraitfoto von Stefanie Pendl

Besonders effektiv sind zielgerichtete Regelungen, die konkrete Steuervermeidungspraktiken adressieren. Beispielsweise nach der Einführung von Abzugsverboten konzerninterner Zins‑ und Lizenzzahlungen stieg das in Österreich ausgewiesene steuerpflichtige Einkommen bei betroffenen Unternehmen signifikant. „Unsere Ergebnisse zeigen, dass zielgerichtete Maßnahmen gegen Gewinnverlagerung ins Ausland wirksam sein können“, erklärt WU-Forscherin Stefanie Pendl. Die Forschenden fanden keine Hinweise, dass Unternehmen auf alternative Steuervermeidungspraktiken auswichen.

Regelungen mit Ausnahmen können Gewinnverlagerung sogar begünstigen

Anders fällt das Bild bei breiter angelegten transparenzbasierten Maßnahmen oder Regelungen mit sogenannten Substanz- oder Aktivitätsausnahmen aus. Letztere erlauben es Unternehmen, der Anwendung von Anti-Steuervermeidungsregeln zu entgehen, wenn sie eine reale wirtschaftliche Tätigkeit in Niedrigsteuerländern nachweisen können. Die Ergebnisse zeigen: Nach der Einführung von Anti-Steuervermeidungsregeln mit solchen Ausnahmen erhöhten betroffene Konzerne ihre wirtschaftliche Aktivität in Niedrigsteuerländern. Gleichzeitig sank das in Österreich zu versteuernde Einkommen bei betroffenen Unternehmen. „Bestimmte Ausnahmeregelungen können damit die Gewinnverlagerung ins Ausland sogar begünstigen“, so Amberger. „Hochsteuerländer wie Österreich könnten dadurch nicht nur Steuereinnahmen, sondern auch reale wirtschaftliche Aktivität verlieren.“ Die Studie liefert damit wichtige empirische Hinweise für den Vorschlag der EU-Kommission zur Reform der EU‑Unternehmensbesteuerung.

Quelle

Amberger, Harald J., Pendl, Stefanie (2026): Multinationals’ Responses to Anti-Base Erosion Rules: Evidence from Administrative Tax Returns. Working Paper. Verfügbar unter: https://papers.ssrn.com/sol3/papers.cfm?abstract_id=6873238

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