Universitätsleitung

Das Universitätsgesetz 2002 sieht den Universitätsrat, das Rektorat, die Rektorin/den Rektor und den Senat als oberste Organe der Universität vor.

  • Der Universitätsrat ist das oberste Aufsichtsorgan der Wirtschaftsuniversität und hat die in § 21 UG 2002 festgelegten Aufgaben. Er besteht aus fünf Mitgliedern.

  • Das Rektorat leitet die Universität und vertritt diese nach außen. Es setzt sich aus der Rektorin/dem Rektor und vier Vizerektor*inn*en zusammen.

  • Die Rektorin ist die Vorsitzende und Sprecherin des Rektorats. In ihrer Funktion ist sie die oberste Vorgesetzte des gesamten Universitätspersonals.

  • Der Senat berät und entscheidet curriculare Angelegenheiten. Der Senat setzt sich aus Vertreter*inne*n der Professor*inn*en, der Assistent*inn*en, des Allgemeinen Universitätspersonals sowie der Studierenden zusammen.