Studierende beim Lernen in der Bibliothek.

Bewertung eines gleichwertigen Studiums

Wissenschaftliche Arbeiten wie Bachelor-/Diplomarbeiten, Master Thesis oder auch Dissertationen können für die Evaluierung nicht herangezogen werden. Das Studienrecht (Universitätsgesetz 2002) unterscheidet klar zwischen Lehrveranstaltungen, Prüfungen und wissenschaftlichen Arbeiten.

Folgende Information ist für die Evaluierung Ihres Studiums unbedingt notwendig:

  • Nachweis über die gesetzlich vorgeschriebenen Dauer des Studiums (Regelstudienzeit)

  • Nachweis über den Gesamt Workload des Studiums: Angaben über die Gesamtanzahl der ECTS-Anrechnungspunkte bzw. Credits oder Wochenstunden

  • Angaben über die bereits absolvierten ECTS-Anrechnungspunkte, Credits bzw. Wochenstunden im Rahmen von Lehrveranstaltungen/Modulblöcken inklusive Noten

  • Angaben über die noch fehlenden ECTS-Anrechnungspunkte, Credits bzw. Wochenstunden 

  • Im Fall von Modulblöcken: Angaben zu den enthaltenen Lehrveranstaltungen (Bitte beachten Sie auch die untenstehenden Erläuterungen!)

Wir bitten Sie um Verständnis, dass wir keine Evaluierung des Studiums durchführen können, wenn:

  • der Gesamt-Workload und der Workload der einzelnen Lehrveranstaltungen in unterschiedlichen Einheiten angegeben wurden. Zum Beispiel wenn Ihre Universität den Gesamt-Workload des Studiums in ECTS-Anrechnungspunkten angibt, für die einzelnen Prüfungen / Lehrveranstaltungen jedoch lediglich Semesterwochenstunden ausgewiesen sind.

  • die Bezeichnung der Modulböcke angegeben ist, nicht jedoch die enthaltenen Lehrveranstaltungen ausgewiesen sind.

  • nicht alle oben angeführten Informationen bereitgestellt werden.

  • die oben genannten Angaben nicht in einem der als PDF geschickten, offiziellen Dokumente (von Ihrer Universität gestempelt und unterschrieben oder mit verifizierbarer digitaler Signatur versehen) belegt sind.

Wenn ECTS-Anrechnungspunkte/Credits/Wochenstunden lediglich für gesamte Modulblöcke, nicht jedoch für die darin enthaltenen Lehrveranstaltungen ausgewiesen sind, beachten Sie bitte:

Ein Gesamtmodul kann nur dann für die inhaltliche Bewertung herangezogen werden, wenn alle darin enthaltenen Einzel-Lehrveranstaltungen eindeutig dem erforderlichen Fachbereich zuzuordnen sind. Ein Modul, das sowohl relevante, als auch nicht relevante Lehrveranstaltung enthält, bleibt zur Gänze unberücksichtigt. Die Vorlage offizieller Informationen über die ECTS-Anrechnungspunkte/Credits/Wochenstunden der einzelnen Lehrveranstaltungen ermöglicht die Berücksichtigung aller relevanten Lehrveranstaltungen.