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Diplomatische Beglaubigung und Übersetzung: Mexiko

Beglaubigungsrichtlinien

Für Ihre Dokumente und Übersetzungen ist eine Apostille notwendig Mexiko ist ein Mitgliedstaat des Haager Beglaubigungsübereinkommens.

Die Apostille wird von den vom Vertragsstaat bestimmten innerstaatlichen Behörden ausgestellt.

Bitte beachten Sie dazu Folgendes:

  • Die Apostille muss auf dem Originaldokument oder auf einem mit ihm verbundenen Blatt angebracht sein.

  • Die Bildungsbehörde bzw. der Notar müssen die Echtheit der Unterschrift der Person bestätigt, die das Dokument ausgestellt hat. Dokumente, auf denen lediglich bestätigt wird, dass die Kopie des Dokuments mit dem Original übereinstimmt, können wir nicht akzeptieren.

  • Ausschließlich öffentliche Urkunden können mit Apostille beglaubigt werden. Welche Dokumente als öffentliche bzw. private Urkunden gelten, bestimmt der jeweilige Vertragsstaat.

Private Urkunden müssen vor der Beglaubigung mittels Apostille z.B. von der zuständigen Bildungsbehörde oder einem Notar beglaubigt werden. Die Bildungsbehörde oder der Notar bestätigen die Echtheit der Unterschrift jener Person, die das Dokument ausgestellt hat. Anschließend ist die Beglaubigung mittels Apostille möglich.

Übersetzungsrichtlinien

Sie können Ihre Dokumente in deutscher oder englischer Sprache vorlegen. Ist die Ausstellungssprache des Originaldokuments nicht Deutsch oder Englisch, muss das Dokument übersetzt werden. Die Übersetzung muss von einer/einem offiziell registrierten, gerichtlich beeideten Dolmetscherin bzw. Dolmetscher angefertigt werden.

Bitte beachten Sie dabei Folgendes:

  • Das Originaldokument muss vor der Übersetzung alle erforderlichen Beglaubigungsstempel aufweisen.

  • Alle auf dem Dokument befindlichen Stempel/Siegel und Beglaubigungsvermerke (auch jene, die sich z.B. auf der Rückseite des Dokuments befinden) müssen mit übersetzt werden. Die Apostille selbst muss nicht übersetzt werden.

  • Die Übersetzung muss von dem/der Dolmetscher*in mit dem Originaldokument untrennbar verbunden werden.

Vorgangsweise für Übersetzungen, die in Österreich angefertigt werden:

  1. Beglaubigung des Originaldokuments mittels Apostille

  2. Übersetzung des beglaubigten Originaldokuments
    Liste der gerichtlich beeideten Dolmetscher*innen

  3.  

Vorgangsweise für Übersetzungen, die im Ausstellungsland angefertigt werden:

  1. Beglaubigung des Originaldokuments mittels Apostille

  2. Übersetzung des beglaubigten Originaldokuments
    Liste der empfohlenen Dolmetscher/innen

  3.