Vier Studierende sitzen auf einer Stiege

Anerkennung von Prüfungen

Achtung: Die Anerkennung von bereits vor der Zulassung absolvierten Prüfungen ist bis spätestens zum Ende des 2. Semesters zu beantragen. Danach ist eine Antragstellung ex lege ausgeschlossen. Diese Regelung gilt nicht für Prüfungen, die Sie während Ihres Studiums (zB während eines Auslandssemesters) ablegen und nicht für die SB-Anerkennung.

Beachten Sie aber, dass bei einem Umstieg in eine neuere Studienplanversion (zB WiSo 19 auf WiSo 23) die Frist NICHT von neuem zu laufen beginnt.


Derzeit steht Ihnen das Team von Studienrecht & Anerkennung (Beratung in Anerkennungsfragen, individuelle Studien, Leistungs- und Förderungsstipendien) Montag, 09:00 – 12:00 Uhr persönlich im Study Service Center zur Verfügung. 

Anträge auf Anerkennung stellen Sie bitte über unser Formular.

Anträge werden nur an Werktagen entgegengenommen. Das heißt, an Wochenenden oder an Feiertagen geschickte Anträge gelten mit dem darauffolgenden Werktag als eingebracht und die Entscheidungsfrist beginnt erst mit diesem Tag zu laufen.

Bei Problemen wenden Sie sich bitte an anerkennung@wu.ac.at.

Sollten Sie für spezielle Anliegen ein individuelles Beratungsgespräch wünschen, so vereinbaren Sie bitte hier einen Termin.

Im Inland abgelegte Prüfungen

Im Ausland abgelegte Prüfungen

Online-Anerkennungsdatenbank für Studierende

Mitbelegung an anderer Universität

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ACHTUNG! Wenn Sie einen Bescheid auf Anerkennung von Prüfungen übernommen haben und ein Rechtsmittel nicht mehr erhoben werden kann (wegen Rechtsmittelverzicht, Ablauf der Beschwerdefrist), ist das Löschen von anerkannten Prüfungen nicht mehr zulässig. Ebenso kommt ein sogenannter "Prüfungstausch" von bereits anerkannten Prüfungen nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht.

FAQ

Was und wieviele ECTS können als Freie Wahlfächer anerkannt werden?