Vier Studierende sitzen auf einer Stiege

Anerkennung von Prüfungen

Wie funktioniert die Antragstellung?

Liebe Studierende,

damit Sie ihre Anerkennungsanträge künftig noch einfacher stellen können, führen wir derzeit ein neues elektronisches Tool ein.

Ab sofort können Sie Ihre Anträge vollständig papierlos stellen. Für Prüfungen, die Sie an einer der folgenden Bildungseinrichtungen abgelegt haben, steht Ihnen das Tool bereits im OSS (Online Student Service) zur Verfügung:

  • Österreichische Universitäten (außer WU)

  • Fachhochschulen, Privatuniversitäten etc. Österreich

  • WU Partneruniversitäten / WU Mobiltätsprogramm

Den Link zum Tool finden Sie im OSS (Online Student Service) in der Menüfunktion unter "Anerkennung & Abschluss" und "Antrag auf Anerkennung".

Für die Anerkennung von Prüfungen, die nicht an den oben genannten Institutionen abgelegt wurden, finden Sie weitere Informationen hier:

Im Ausland abgelegte Prüfungen an Nicht-Partneruniversitäten

WU Auslandssemester

Mitbelegung an anderer Universität

Online-Anerkennungsdatenbank für Studierende

Wichtig!

Wenn Sie einen Bescheid auf Anerkennung von Prüfungen übernommen haben und ein Rechtsmittel nicht mehr erhoben werden kann (wegen Rechtsmittelverzicht, Ablauf der Beschwerdefrist), ist das Löschen von anerkannten Prüfungen nicht mehr zulässig. Ebenso kommt ein sogenannter "Prüfungstausch" von bereits anerkannten Prüfungen nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht.

FAQ

Was und wieviele ECTS können als Freie Wahlfächer anerkannt werden?

Sie haben weitere Fragen zur Anerkennung?

Sie studieren nicht an der WU

Sie sind WU-Studierende