Anerkennungen
Achtung!
Aufgrund der aktuellen COVID-19 Sicherheitsmaßnahmen bleibt das SSC bis auf Weiteres geschlossen.
Derzeit steht Ihnen das Team von Studienrecht & Anerkennung (Beratung in Anerkennungsfragen, individuelle Studien, Leistungs- und Förderungsstipendien) telefonisch, per Mail oder via Teams zur Verfügung.
Anträge auf Anerkennung können Sie per E-Mail an anerkennung@wu.ac.at senden.
Sollten Sie für spezielle Anliegen ein individuelles Beratungsgespräch wünschen, so vereinbaren Sie bitte hier einen Termin:
Microsoft Teams:
SB-Anerkennung: Bachelorstudium auf Bachelorstudium sowie Studienangebot auf die Bachelorstudien Wirtschaftsrecht sowie Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 12
Im Inland abgelegte Prüfungen
Im Ausland abgelegte Prüfungen
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Mitbelegung an anderer Universität
ACHTUNG! Wenn Sie einen Bescheid auf Anerkennung von Prüfungen übernommen haben und ein Rechtsmittel nicht mehr erhoben werden kann (wegen Rechtsmittelverzicht, Ablauf der Beschwerdefrist), ist das Löschen von anerkannten Prüfungen nicht mehr zulässig. Ebenso kommt ein sogenannter "Prüfungstausch" von bereits anerkannten Prüfungen nur unter bestimmten Voraussetzungen in Betracht.