Seitlicher Blick auf das D2 Gebäude.

Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Ausblick auf 2021 - Gehaltserhöhung von 1,45 Prozent

Gehalt

In kurzer zeitliche Abfolge wurde heuer sowohl für den öffentlichen Dienst als auch für die Universitätsbediensteten, die unter den Universitäten-Kollektivvertrag fallen, eine Gehaltserhöhung von 1,45% vereinbart. Sie wird ab 1. Februar 2021 wirksam.

Damit ist diesmal dieselbe Gehaltserhöhung für die Angestellten der Universität als auch für die BeamtInnen, die ihre Universitätslaufbahn an der WU Wien noch vor der Verselbstständigung der Universitäten begannen, vereinbart worden. Sie entspricht in etwa den Gehaltsabschlüssen anderer Branchen und sollte die Kaufkraft der Gehälter im kommenden Jahr absichern.

Es ist erfreulich, dass durch die schnell erreichten Abschlüsse von den jeweiligen Verhandlungspartnern anerkennt wurde, dass in diesem außergewöhnlichen Jahr insbesondere auch in unserem Bereich jede/m Einzelnen ganz besondere Leistungen abverlangt wurden und somit diese Leistungen auch entsprechend anerkannt und honoriert wurden.

18.12.2020

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