Seitlicher Blick auf das D2 Gebäude.

Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Essensgutscheine: Stimmen aus der Belegschaft zum neuen Abrechnungsmodus

Essensgutscheine

Das Rektorat hat die freiwillige Leistung von Essensgutscheinen vor einigen Wochen auf eine digitale Lösung umgestellt. Manche werden die nunmehrige App-Lösung durchaus attraktiv finden, aus der Belegschaft wurden aber auch einige Problemfelder an den Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal herangetragen, die durch die Umstellung auf eine digitale Lösung eröffnet wurden.

Bislang waren die Essensgutscheine auf Papier ausgegeben und dann auch abgerechnet worden. Mit der neuen Digibon App müssen die Rechnungen mitgenommen, per Hand geschwärzt und abfotografiert werden. Zu dieser Umstellung haben uns Reaktionen aus der Belegschaft erreicht, die das als deutlichen Mehraufwand beschreiben, durch den die Attraktivität dieser Sozialleistung leider gesunken ist.

Gröbere Vorbehalte bestehen aber auch gegenüber den technischen Voraussetzungen für die neue Nutzung der Essensgutscheine. Um die Digibon App nutzen zu können, müssen MitarbeiterInnen ein Smartphone besitzen, mit dem sie auf den Google Playstore bzw. Apple’s App Store zugreifen können. Diese Voraussetzung ist nicht bei allen Beschäftigten gegeben. Manche mögen aus Sorge um ihre Privatsphäre eine solche App auch nicht installieren wollen. Für manche Beschäftigte ist aufgrund einer Behinderung die Benutzung eines Smartphones oder zumindest der App gar nicht möglich.

Kritik wurde auch an der gewählten App selbst laut. Bei Lektüre der Datenschutzerklärung der App stellten Beschäftigte Mängel in der Datenschutzerklärung für die Digibon App fest. Angaben zur Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten sind vage formuliert. Auch räumt die App unnötig umfassende Berechtigungen auf NutzerInnendaten und Gerätefunktionen ein.

Unverständnis wurde dem Betriebsrat gegenüber auch hinsichtlich der zeitlichen Eingrenzung auf die Tage von Montag bis Samstag sowie die gewählte Beschränkung bei den Lokalen geäußert.

Die Reaktionen aus der Belegschaft am gewählten Abrechnungsmodus für die freiwillige Leistung der Essensgutscheine sind ungewöhnlich massiv. Einer der in diesem Zusammenhang geäußerten Wünsche war, als Option auch weiterhin die Abrechnung auf Papier anzubieten. Eine andere Idee geht in die Richtung, an den einzelnen Organisationseinheiten Geräte zur Verfügung zu stellen, an denen auch jene Mitarbeitenden, die die App nicht auf ihren Privatgeräten nutzen können oder wollen, ihre Rechnungen einscannen können und so auch (wieder) in den Genuss der in der Belegschaft offensichtlich sehr wertgeschätzten Sozialleistung kommen können.

Seitens des Rektorat wurde dem wissenschaftlichen Betriebsrat mitgeteilt, dass derzeit Rückmeldungen gesammelt werden und man sich bemühen wird bei der einen oder anderen Problemstellung eine Lösung anbieten zu können. Sobald es dazu konkretere Informationen gibt, werden wir auch an dieser Stelle wieder berichten.

02.07.2021

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