Seitlicher Blick auf das D2 Gebäude.

Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Lehrplanung für das Wintersemester mit Unsicherheiten

Campus

Die Planungen für das Wintersemester 2020/21 sind an der WU schon konkreter als an anderen österreichischen Universitäten. Aufgrund der großen Unsicherheiten über die Gesundheitssituation im Herbst geht das Rektorat hier doppelgleisig vor. Einerseits gibt es eine „Normalplanung“ mit Präsenzlehre, andererseits einen Plan B mit Varianten, die von reinen Distanzlehre, über Hybridsysteme bis hin zu modifizierter Präsenzlehre reichen.

Aufgrund der erkennbaren Grenzen und Defizite der Distanzlehre ist es sehr positiv, dass grundsätzlich Präsenzlehre wieder ins Auge gefasst wird. Gleichzeitig ist es notwendig, auch die Möglichkeit ins Auge zu fassen, dass aufgrund der epidemischen Situation Einschränkungen – auch relativ kurzfristiger Art – bei der Präsenzlehre verordnet werden. Der Plan B gibt nach Größe der Lehrveranstaltungen bestimmte Vorgaben. Bei LV mit mehr als 65 TeilnehmerInnen ist der Distanzmodus für den Plan B vorgegeben. Auch bei einem sehr hohen Anteil ausländischer Studierender soll eher im Distanzmodus gelehrt werden. Bei kleinere LV, bei denen die Diskussion und Austausch besonders stark im Vordergrund stehen, sind aber der Lehre in rotierenden Gruppen bzw. ein Hybridmodus möglich. Dies gibt den Lehrenden didaktische Entscheidungsspielräume für den Modus B, was sehr positiv ist. Speziell für weniger erfahrene KollegInnen stellt diese parallelen Planungen aber auch sehr hohe Anforderungen.

Die parallele Planung ist sehr früh in die Wege geleitet worden unter anderem auch um evtl. notwendige Nachrüstungen in den Hörsälen vornehmen zu können. Damit fielen die Grundentscheidungen über den Plan B in die mit einem besonders hohen Arbeitsaufwand verbundenen Endphase des Semesters. Eine Doppelgleisigkeit in der Planung bringt für die Lehrenden einen Extra-Aufwand mit sich. Die Distanzlehre im Sommersemester war – egal wie sie abgehalten wurde – mit Mehrarbeit verbunden. Ähnliches ist für das Wintersemester nicht auszuschließen.

Bei dem mit Lehre und Forschung betrauten Personal geht dies zu Lasten anderer Tätigkeiten. Für reine LektorInnen bedeutet das (deutliche) Mehrarbeit für das unveränderte Entgelt. Hier stellt sich die Frage nach Kompensationen oder auch anderweitigen Entlastungen. Das gilt speziell für Qualifikationsleistungen, die innerhalb bestimmter Zeiträume erbracht werden sollen. Hier wären Fristverlängerungen angezeigt, die dem Mehraufwand in der Lehr Rechnung tragen. Die Mehrarbeit in der Lehre betrifft nicht alleine die Lehrveranstaltungen, sondern auch die Kommunikation bei Bachelor- und Masterarbeiten wie auch bei Dissertationen.

03.07.2020

zurück zur Übersicht