Seitlicher Blick auf das D2 Gebäude.

Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Zuschuss für Betreuungskosten bei Tagungsreisen

Reise

Mit dem Semesterende ergeben sich u.U. für viele Wissenschaftler*innen mehr Möglichkeiten, wissenschaftliche Tagungen zu besuchen. Und auch wenn die nächste Tagung erst in den Herbst fallen sollte, wollen wir die Gelegenheit nutzen und auf den von der WU gewährten Zuschuss für Betreuungskosten bei Reisen hinweisen.

Mit dieser Forschungsförderung im weitesten Sinne möchte die WU ihre Mitarbeitenden dabei unterstützen, internationale Vernetzung und Betreuungspflichten besser zu vereinbaren. Deshalb stehen pro Mitarbeiter*in rund EUR 1.500 ,- pro Kalenderjahr zur Verfügung. Bis zu diesem Betrag werden etwa Zusatzkosten, die durch die Mitnahme von Kindern und zusätzlichen Betreuungspersonen oder für eine Kinderbetreuung vor Ort anfallen, seitens der Arbeitgeberin übernommen. Nicht förderwürdig sind hingegen Kosten, die für eine eventuell abgeschlossene Versicherung für die mitreisenden Personen anfallen. Bei der konkreten Höhe des Zuschusses ist außerdem zu berücksichtigen, dass diese Leistung der Arbeitgeberin den sozialversicherungsrechtlichen und steuerrechtlichen Abgabenregelungen unterliegt.

Voraussetzung für den Bezug dieses Zuschusses ist ein aufrechtes Arbeitsverhältnis zur WU oder eine durch die Betreuungspflichten bedingte Karenzierung. Damit ist deutlich gemacht, dass auch während einer Eltern- oder Pflegekarenz ein entsprechender Anspruch besteht.

Eine Antragstellung kann grundsätzlich jederzeit mittels Online-Einreichung erfolgen, entweder vor Antritt der Reise oder spätestens drei Monate nach Beendigung der Reisetätigkeit. Nähere Informationen finden sich in der Forschungsförderungsdatenbank.

01.07.2022

zurück zur Übersicht