Seitlicher Blick auf das D2 Gebäude.

Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Lehrbetrieb im Sommersemester

Lehrbetrieb

Auch der Beginn des Sommersemesters steht im Zeichen des Auf und Ab der Infektionszahlen. Das Rektorat sieht zumindest bis Ostern Distanzlehre vor. Dies gilt sowohl für die Lehrveranstaltungen selbst als auch für Prüfungen, inklusive der Großprüfungen im März. Ausgenommen von dieser Regelung sind allein Prüfungen, die aufgrund ihres Designs und ihrer curricularen Bedeutung nicht Online abgehalten werden können. Diese können nur nach spezieller Genehmigung durch das Distanzbetriebsteam und mit verschärften Sicherheitsmaßnahmen (2-Meter-Abstände und FFP2-Maskenpflicht) in Präsenz abgehalten werden.

Sofern es die pandemische Situation erlauben sollte, hofft das Rektorat nach Ostern allmählich wieder zu Hybrid- und Rotationslehrveranstaltungen mit Präsenz am Campus übergehen zu können. Dazu könnte dann u.U. auch die jüngst angekündigte Teststrategie für Universitäten beitragen. Diese Aussichten sind allerdings noch unsicher.

01.03.2021

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