Seitlicher Blick auf das D2 Gebäude.

Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Vergütung der Lehre

Lehre im Rahmen der unter Punkt 1 beschriebenen Lehrverpflichtung gilt im Rahmen des je nach Gehaltsstufe zustehenden All-In-Gehalts als vergütet. Wird mehr gelehrt, als nach den Vorgaben des Universitäts-Kollektivvertrags bzw der Betriebsvereinbarung erforderlich, steht eine Lehrzulage zu. Für die Ermittlung der uU zustehenden Lehrzulage wird aus administrativen Gründen ein Durchrechnungszeitraum von nur 2 Semestern zugrunde gelegt.

Beispiele:

a) Werden bei einer Lehrverpflichtung von 2 SWS sowohl im WS als auch im SS 3 Stunden gelehrt, gebührt in beiden Semestern eine Lehrzulage für 1 Stunde.

b) Werden bei einer Lehrverpflichtung von 2 SWS im WS 3 SWS, im SS hingegen nur 1 SWS gelehrt, steht keine Lehrzulage zu. Die uU bereits im WS zur Auszahlung gelangte Lehrzulage muss wieder rückgezahlt werden.


Beachte: Um in diesem Fall die mit einer Rückforderung verbundene unzulässige Auszahlung der Lehrzulage im WS zu verhindern, bietet die im BACH unter „Vortragendenportal“ zu findende elektronische Bestätigung der Lehraufnahme die Möglichkeit, unter „Kommentar“ den Hinweis „Durchrechnung“ anzubringen. Damit wird eine Lehrzulage nicht sofort ausbezahlt, sondern wirklich erst dann, wenn am Ende der Durchrechnung (= Ende des 2. Semesters) feststeht, dass zu viel gelehrt wurde.

c) Sonderfall der Verträge mit einer Laufzeit von maximal 4 Jahren:

Endet das Arbeitsverhältnis eines/r Prae-doc, der/die der Betriebsvereinbarung über die Festlegung und Ausgestaltung der Lehrverpflichtung für Teilzeit-prae-doc unterliegt, vor dem Ablauf des 4. Beschäftigungsjahres oder hat der Vertrag eine Laufzeit von maximal 4 Jahren, steht eine Lehrzulage zu, wenn


bei einer Beendigung nach

insgesamt mehr als

3 Semestern

1,5 SWS

4 Semestern

3 SWS

5 Semestern

4,5 SWS

6 Semestern

6 SWS

7 Semestern

9 SWS

8 Semestern

12 SWS

gelehrt werden.

Die Höhe der Lehrzulage hängt von der Art der Beschäftigung ab und beträgt derzeit (2016) pro (zusätzlich) gehaltener SWS:


Verwendungsgruppe

Lehrzulage pro Semester

Lehrzulage pro Monat

Prae-doc

622,30 €

103,72 € (LZ 1)

Post-doc, Assistenz-Prof, Assoziierter Prof.

952,20 €

158,70 € (LZ 2)

Drittmittelfinanzierte Projektmitarbeiter/innen (Lehre ausßerhalb der Arbeitszeit)

952,20 €

158;70 € (LZ 2)

Allgemeines Personal (Lehre außerhalb der Arbeitszeit)

1.292,63 €

215,44 € (LZ 4)

Externe Lektor/inn/en als freie DN bzw. als AN in den ersten 3 Dienstjahren

1.453,41
 

Externe Lektor/inn/en als AN ab dem 4. Dienstjahr

1.726,58
 

Informationen zur Lehrverpflichtung

Anrechnung von Vordienstzeiten

Krankenstand und Lehre

01.08.2016

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