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Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

UG-Novelle 2018 - Neues Unifinanzierungsmodell beschlossen

Als Meilenstein für mehr Transparenz und Effizienz bei der Vergabe der Mittel wird die neue UG-Novelle betitelt. Laut Bundesminister Faßmann ist ein wichtiger Paradigmenwechsel in Richtung kapazitätsorientierte Studienplatzfinanzierung gelungen und damit werden mit den begleitenden Maßnahmen von teilweise auch mehr Personal und erweiterten Formen von Zugangsregelungen notwendige Freiräume für Forschung und Lehre geschaffen (siehe dazu auch https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR_2018/PK0157/index.shtml).

Große Worte, die gerade an einem Standort wie der WU sicher auch mit einiger Hoffnung und Zuversicht, vielleicht aber auch gepaart mit einiger Skepsis im Hinblick auf die Wirkung der einzelnen Parameter aufgenommen werden.

Wer sich einen Überblick über die wesentlichen Änderungen machen will, findet hier eine komprimierte Zusammenfassung des BMBWF zu dieser Novelle.

Besonders die neuen Rahmenbedingungen für die Universitätsfinanzierung möchten wir etwas genauer beleuchten. Das Budget der Universitäten wird für die Periode 2019-2021 um 1,35 Mrd. Euro auf gut 11 Mrd. Euro angehoben, was sehr positiv zu werten ist. Hier orientiert sich die Neuregelung an dem Kompromiss, der vor den Neuwahlen zwischen VertreterInnen der Regierung und RepräsentantInnen der UNIKO (Universitätenkonferenz) getroffen worden war.

Einige der hiermit verbundenen Bestimmungen sind aus Sicht der für die Universitäten zuständigen Sektion der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst (GÖD) als problematisch einzustufen. Leider wurden trotz mehrfacher Urgenz BelegschaftsvertreterInnen weder im letzten Sommer noch in der jetzigen Finalisierungsphase miteingebunden. Da der Gesetzentwurf über die Neuordnung der Finanzierung und die Steuerung der Universitäten durch Indikatoren sehr weit reichende Veränderungen bringt, hält die Gewerkschaft die fehlende Konsultation für „inakzeptabel“.

Die Gesetzesnovelle bringt eine gesonderte Finanzierung der drei universitären Leistungsbereiche Lehre, Forschung (bzw. Erschließung der Künste) und Infrastruktur. Die Finanzierung wird anhand von Indikatoren geregelt und bis zu 70% des Universitätsbudgets werden in Zukunft indikatorenbezogen sein. „Diese Indikatoren werden jedoch nicht weiter im Gesetz geregelt, sondern laut § 12 Abs 7 auf dem Verordnungsweg erlassen. Dies hat zur Folge, dass diese wichtigen Definitionen der parlamentarischen Behandlung entzogen und der Rechtsschutz wesentlich ausgehebelt würde“, kritisiert die GÖD-Sektion in einem Brief an die Mitglieder des Wissenschaftsausschusses des Nationalrates. Von der Definition der Indikatoren wird nicht nur die Finanzierung abhängen, sondern diese werden auch auf die Arbeitsweise der Universitäten erhebliche Wirkung entfalten.

Als Referenzgröße für verschiedene Messzahlen wird auf die Anzahl der beschäftigten Personen verwiesen. Auch diese Größe wird im Gesetz nicht definiert, sondern erfolgt auf dem Verordnungsweg. Auch dies sieht die Gewerkschaft kritisch.

Für bestimmte Regelungen wird weiters die Verhältniszahl von Studierenden zum Lehrpersonal herangezogen. Die Gruppe des Lehrpersonals wird jedoch nicht eindeutig abgegrenzt, sodass hier eine Präzisierung notwendig wäre. Bezogen auf das Lehrpersonal fordert die für Universitäten zuständige GÖD-Sektion, dass die „Mehrzahl des Lehrpersonals an jeder Universität … nicht unter 50% Beschäftigungsausmaß beschäftigt sein“ sollte. Auch hält die Gewerkschaft es für unerlässlich, dass für das gesamte Lehrpersonal aller Kategorien zumindest 30% der Jahresarbeitszeit zur Forschung zur Verfügung stehen.

Die neue Universitätsfinanzierung ist also mit Licht und Schatten verbunden.

Die Ausweitung von Zugangsregelungen, die diese Novelle ebenfalls vorsieht, ermöglicht nun durch die Einbeziehung des Studienfelds „Recht“ hier an der WU entsprechende Regelungen auch für den Bereich des Wirtschaftsrechts zu gestalten und damit gegebenenfalls Steuerungsmaßnahmen auch in diesem Bereich einzuführen.

Ebenfalls als Steuerungsmaßnahme kann die Einführung eines Gesamtösterreichischen Universitätenplan eingestuft werden, wobei hier abzuwarten ist, in welche Richtung die strategischen Überlegungen gehen werden und inwieweit es gelingt eine zukunftsweisende gemeinsame Zielsetzung für die Entwicklung des österreichischen Hochschulraumes zu entwickeln.

All diese genannten Punkte sind schon im letzten Sommer als wesentliche Säulen einer geplanten UG-Novelle vorgestellt worden. Neu in dieser Novelle ist eine doch bemerkenswerte Neuerung – die Ermöglichung von § 99a-Professuren – sogenannten „Opportunity-hiring-Stellen“. Bei diesen Stellen haben die RektorInnen künftig die Möglichkeit „international wissenschaftlich herausragende Persönlichkeiten“ ohne die bisherigen Ausschreibungsvorgaben anzuwerben und in einem vereinfachten Verfahren zu berufen. Dazu können im Entwicklungsplan der jeweiligen Universität maximal 5 % der ProfessorInnen-Stellen dafür vorgesehen werden. Für diese Stellen braucht es auch keinerlei fachliche Zuordnung.

Diese Möglichkeit stellt für die Leitungsorgane einer Universität sicherlich ein sehr attraktives Personalrekrutierungsinstrument dar – ermöglicht es doch eine fast freihändige Vergabe von Posten für Spitzenkräfte.

Wenn wir dieses Instrument vor der hybriden Governance-Struktur der Universitäten betrachten, wird interessant sein, inwieweit hier insbesondere die Kurie der ProfessorInnen bereit sein wird, die Mitgestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der bisherigen Prozedere, in denen die Systemrelevanz der neuen Professur in der Ausschreibung bzw. die Klärung der Qualifikationen und der Eignung der KandidatInnen in den Berufungskommissionen in nicht berechenbaren investierten Personenstunden erfolgt ist, abzugeben.

Für uns PersonalvertreterInnen ist wesentlich, dass es transparente und diskriminierungsfreie Rekrutierungsverfahren gibt. Unabhängig davon, wie das Rektorat der WU Wien  mit der neuen Möglichkeit des § 99a umgehen wird, werden wir auch dieses neue Berufungsverfahren grundsätzlich mit viel Wachsamkeit beobachten.

13.03.2018

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