Zwei Studierende tauschen sich im Hörsaal aus

Aufnahmeverfahren

Die Registrierungsfrist für das Aufnahmeverfahren | Bachelorstudium Wirtschaftsrecht | Studienjahr 2023/24 ist abgelaufen.

Die Details zum Aufnahmeverfahren für das Studienjahr 2024/25 folgen Anfang des Jahres 2024.

Das Aufnahmeverfahren für das Studienjahr 2023/24 im Überblick

Das Aufnahmeverfahren für das Studienjahr 2023/24 im Detail

Online-Registrierung: 01. März - 22. Mai 2023

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Entscheidung, ob das Aufnahmeverfahren startet

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Stufe 1: Online-Self-Assessment, bis 01. Juni 2023

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Wie geht es nach dem 01. Juni 2023 weiter?

Sie bekommen ein paar Tage danach ein E-Mail mit der Information, ob Sie auch die schriftliche Prüfung absolvieren müssen oder nicht.

Wann ist die schriftliche Prüfung notwendig, wann nicht?

Die schriftliche Prüfung (Stufe 2) findet nur statt, wenn mehr registrierte Bewerber:innen das OSA (Stufe 1) rechtzeitig absolviert haben als es Studienplätze gibt. Sind es weniger, ist die schriftliche Prüfung nicht nötig und Sie können während der Zulassungsfrist Ihre Zulassung an der WU für das gewünschte Semester durchführen, sofern Sie alle formalen Anforderungen erfüllen – Mehr Infos dazu finden Sie im Bewerbungsguide.

Stufe 2: Schriftliche Prüfung am 11. Juli 2023

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Zulassung

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Fragen zum Aufnahmeverfahren? Schauen Sie in unsere FAQs:

FAQs Aufnahmeverfahren
 

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Wichtige Hinweise zum Aufnahmeverfahren

  • Das gesamte Aufnahmeverfahren (Kommunikation, OSA, schriftiche Prüfung) für das Bachelorstudium Wirtschaftsrecht ist auf Deutsch. Sie brauchen deshalb entsprechende Deutschkenntnisse.

  • Kosten, die Ihnen im Rahmen des Aufnahme- und Bewerbungsverfahrens entstehen, können wir leider nicht refundieren.

Für folgende Studienbewerber:innen gibt es besondere Bestimmungen:

  • Sie waren in der Vergangenheit schon einmal zum Bachelorstudium Wirtschaftsrecht an der WU zugelassen? Sie müssen sich nicht für das Aufnahmeverfahren registrieren und können sich direkt während der Zulassungsfrist für das Studium zulassen.

  • Sie haben eine länger andauernde physische oder psychische Beeinträchtigung, die die Ablegung der schriftlichen Prüfung erschwert oder unmöglich macht? Kontaktieren Sie während der Registrierungsfrist das BeAble-Team (beable@wu.ac.at) der WU. Dieses Team wird mit Ihnen gemeinsam abklären, ob bzw. unter welchen Bedingungen eine Teilnahme an der schriftlichen Prüfung möglich ist. Achtung: Sie müssen sich jedenfalls für das Aufnahmeverfahren registrieren und Stufe 1 absolvieren, wenn diese in Kraft tritt. Abweichungen vom regulären Aufnahmeverfahren für diese Personengruppe beziehen sich ausschließlich auf die schriftliche Prüfung.

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