Blick in die Lernzone beim D3 Gebäude.

Anerkennung von Prüfungen

und einige andere Fragen über Studienrechtliches bekommen Sie über folgende Stelle beantwortet:

Studienrecht

Im Bereich der Vorausanerkennung von Prüfungen, die Studierende im Rahmen eines Auslandsaufenthalts absolvieren und bereits im Vorfeld einen Bescheid über die Gleichwertigkeit und spätere Anerkennbarkeit möchten, gibt es ab April 2011 eine Änderung:

Die Vorausanerkennung von geplanten Prüfungen während eines Auslandssemesters wird für Bachelorstudierende nur noch in einem elektronischen Verfahren abgewickelt werden. Das heißt, die Studierenden schicken den Antrag online an den Bereich Studienrecht, dort wird die Anrechenbarkeit überprüft.

Anrechnungsbeauftragte an Instituten sind angehalten, Studierenden KEINE e-mail Bestätigungen mehr zu erteilen, da diese aus technischen Gründen nicht in den online-Antrag übernommen werden können.

Bitte wenden Sie sich daher in Anrechnungsangelegenheiten ausnahmslos an den Bereich Studienrecht!

Das Anerkennungsverfahren selbst (nach der Rückkehr der Studierenden sowie Anerkennungen von anderen in- und ausländischen Universitäten) wird wie bisher abgewickelt.