Eine Person liest eine spanische Tageszeitung

Mitteilungsblatt vom 16. März 2020, 24. Stück

146) Änderung der Satzung der Wirtschaftsuniversität Wien

Der Vorsitzende des Senats hat am 15. März 2020 gemäß § 11 der Geschäftsordnung des Senats und seiner Kommissionen in Notkompetenz die nachfolgende Änderung der Satzung (Geschäftsordnung des Senats) auf Vorschlag des Rektorats beschlossen:

1. § 5 der Geschäftsordnung des Senates und seiner Kommissionen wird um folgenden Absatz 5 ergänzt:

„Ist die physische Anwesenheit eines oder mehrerer Mitglieder nicht möglich oder nicht tunlich, kann die oder der Vorsitzende verfügen, dass sich dieses Mitglied oder diese Mitglieder unter Verwendung technischer Einrichtungen zur Wort- und Bildübertragung an den Beratungen und den Abstimmungen beteiligen, sofern sichergestellt ist, dass die Willensbildung dabei nicht beeinflusst ist. Dieses Mitglied oder diese Mitglieder gelten für Zwecke dieser Geschäftsordnung als anwesend.“

2. § 58 der Satzung der WU wird um folgenden Absatz 12 ergänzt:

„§ 5 Abs 5 der Geschäftsordnung des Senates und seiner Kommissionen tritt mit der Kundmachung im Mitteilungsblatt in Kraft und mit Ablauf des 3. 4. 2020 außer Kraft.“

Der Vorsitzende des Senats:
Univ.Prof. Dr. Christian Riegler