Die Vortragende richtet ihren Blick auf die Studierenden im Seminar.

Leitfaden Recht

Einleitung

Die nachstehende Information richtet sich an Lehrende, die im Rahmen ihrer Lehrtätigkeit an der WU Wien ihre Lehrveranstaltungen (LV) aufzeichnen/streamen möchten. Aus rechtlicher Sicht sind hier grundsätzlich Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrechte, das Vervielfältigungsrecht und Senderechte aber auch bestimmte Persönlichkeitsrechte beachtlich. Die Möglichkeit, dass sich Studierende an der LV beteiligen, indem sie sich innerhalb der Veranstaltung äußern und Fragen stellen, sollte durch Lecture Recording oder Web Streaming nicht eingeschränkt werden. Um einen reibungslosen Ablauf unter Wahrung der Persönlichkeitsrechte der Anwesenden zu gewährleisten, sollte daher bereits bei der Aufstellung der Kameras und Durchführung der Tonaufnahme darauf Bedacht genommen werden, möglichst keine zuordenbaren Stimmen Dritter oder deren Gesichter aufzunehmen (siehe unten). Diese Aspekte wurden bei der Aufstellung der Kameras, die nicht mehr verändert werden kann, bereits berücksichtigt.

Eine Ausnahme stellt die Durchführung von hybrider Lehre mittels MS Teams/Zoom im Lehrraum dar. Dabei befindet sich ein Teil der Studierenden im Lehrraum, während der andere Teil via Webkonferenztool online teilnimmt. Für dieses spezielle Abhaltungsformat von Lehrveranstaltungen wurden ausgewählte Räume mit Tracking-Kameras und Deckenmikrofonen ausgestattet (siehe Übersichtstabelle). Mit Hilfe der Tracking-Kamera ist es unter anderem möglich, einen größeren Bereich des Lehrraums zu übertragen, um z.B. bei Diskussionen die Studierenden zu erfassen und für Online-Teilnehmende sichtbar zu machen. Deckenmikros sorgen dafür, dass Wortmeldungen von Studierenden auch von Online-Teilnehmenden über MS Teams/Zoom gehört werden. Das Kenntlichmachen von Studierenden in Bild und Ton ist bei diesem Lehrszenario ausdrücklich erwünscht und gewollt und bedarf keiner gesonderten Einverständniserklärung der Studierenden solange keine Aufzeichnung (Speicherung des Streams) erfolgt.

Nachfolgend soll kurz zusammengefasst festgehalten werden, was bei Aufzeichnung/Streaming einer LV gegenüber den Studierenden zu beachten ist:

Bild und Stimme von Studierenden in Lehrveranstaltungen

Die Aufnahme und Verbreitung von Bild und Stimme einer bestimmbaren Person ist eine Verarbeitung personenbezogener Daten, die Einverständnis voraussetzt. Die reine Aufzeichnung von Hinterköpfen oder Zwischenäußerungen, die keiner Person zuzuordnen ist, erfüllt diese Voraussetzung in der Regel nicht. Es sollte jedenfalls bereits

  • in der Ankündigung der Lehrveranstaltung und

  • zu Beginn der Lehrveranstaltung

auf den Umstand der Aufzeichnung/des Streamings hingewiesen werden, insbesondere ob nur gestreamt (Web Streaming) oder auch aufgezeichnet (Lecture Recording) wird, was Gegenstand der Aufzeichnung ist, wie veröffentlicht wird und dass technische Fehler nicht ausgeschlossen werden können. Den Studierenden sollte klargemacht werden, dass nicht sie als Person, sondern der Vortrag aufgezeichnet wird.

Oft sind Wortspenden aus dem Studierendenkreis in einer Aufnahme keiner Person zuzuordnen/nicht verständlich, da der/die Studierende nicht in ein Mikrofon spricht. Als Lehrende*r kann die Frage oder Anmerkung dann ohne Nennung der Person über das Mikrofon wiederholt und in den Vortrag eingebunden werden. Handelt es sich um gut verständliche und zuordenbare Beiträge, sollte ohne ausdrückliche Zustimmung die Passage herausgeschnitten werden. Bei LVs, die aufgezeichnet/gestreamt werden, ist eine Strukturierung der Lehrveranstaltung in einen Vortragsteil und einen getrennten Frage- und Antwortteil, der dann z.B. nicht aufgezeichnet wird, zu empfehlen.

Kann eine Aufnahme Dritter nicht ausgeschlossen werden, ist eine Zustimmung erforderlich. Diese kann bereits im Zug der Anmeldung oder zu Beginn der Lehrveranstaltung eingeholt werden. Erfolgt keine Zustimmung oder wird eine solche widerrufen, sind die entsprechenden Teile der Aufzeichnung zu entfernen.

Mustertext für Zustimmungserklärung

Text ist um die Umstände in Klammern [ xxx ] zu ergänzen und an die konkreten Umstände anzupassen

„Ich [VORNAME, NACHNAME], geboren am [xx.yy.zzzz] stimme zu, dass Videoaufnahmen in Bild und Ton, konkret von meiner Person angefertigt, für universitäre Unterrichtszwecke verwendet und veröffentlicht bzw. zur Verfügung gestellt werden. Aus der Zustimmung zur Veröffentlichung leite ich keine Rechte (z.B. Entgelt) ab. Diese Einverständniserklärung ist gegenüber dem Durchführer der Videoaufnahme jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufbar. Im Falle des Widerrufs werden die Aufnahmen von der jeweiligen Plattform entfernt. Waren die Aufnahmen im Internet verfügbar, erfolgt die Entfernung nach Maßgaben der Möglichkeiten des für die Durchführung der Videoaufnahme Verantwortlichen.“

Aufzeichnungen durch Studierende

Das Filmen, Fotografieren von Präsentationen oder die Audioaufnahme einer LV, die von Lehrenden gestaltet wurde, greift (ungestattet) in Verwertungs- und Persönlichkeitsrechte ein. Dies gilt umso mehr für das nachträgliche Hochladen auf diverse Austauschplattformen oder Social Media wie Facebook. Es ist zu empfehlen dies zu Beginn der Lehrveranstaltung den Studierenden auch mitzuteilen.

Der Leitfaden Recht steht Ihnen auch zum Druck zur Verfügung.