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Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Augen auf bei der Großprüfungs-Abrechnung!

Das Wintersemester 2019/2020 ist fast geschafft, die Großprüfungswochen sind geschlagen. Wenn dann auch die Korrekturarbeit erledigt ist, darf nicht auf die Abrechnungsarbeit vergessen werden!

Durch die neue Definition, welche Prüfungsleistungen überhaupt als Großprüfungen i. S. d.  Abrechnung gelten, gibt es einige Punkte, auf die speziell geachtet werden sollte. Auf diese wollen wir hier noch einmal hinweisen.

1) Was wird überhaupt als Großprüfung abgerechnet?

Großprüfungen sind Prüfungen, die im Rahmen einer LVP oder im Rahmen von (mehreren) VUE eines Planpunktes (gemeinsam) abgehalten werden und bei denen eine bestimmte Anzahl an Beurteilungen vorliegt:

LVP-Großprüfungen finden dreimal pro Semester statt. Jeder dieser Prüfungstermine wird als eigene Großprüfung abgerechnet, sobald an mindestens einem der drei Termine mindestens 100 Beurteilungen vorliegen.

Als VUE-Großprüfungen gelten einerseits

* schriftliche Prüfungen im Rahmen einer einzelnen VUE, bei der mindestens 100 Beurteilungen vorliegen.

* andererseits werden auch jene schriftlichen Prüfungen, die von mehreren VUE eines Planpunkts gemeinsam abgehalten werden und bei denen wiederum mindestens 100 Beurteilungen vorliegen, als Großprüfungen abgerechnet.

Bei einer VUE ist aber immer nur dann von einer Großprüfungsabrechnung auszugehen, wenn die genannte (gemeinsame) Prüfung eine Teilleistung darstellt, die für sich allein genommen für eine positive Beurteilung der VUE ausschlaggebend ist. In diesem Fall wird dann der laut Prüfungsordnung anzubietende Ersatztermin ebenfalls als Großprüfung abrechnet und zwar unabhängig von der Anzahl der dort vorhandenen Beurteilungen.

Innerhalb der Großprüfungen ergeben sich je nach gewähltem Modell (nur offene Fragen – Mischung aus Multiple Choice und offenen Fragen – reine Multiple Choice-Fragen) für die Prüfungserstellung/inhaltliche Verantwortung und die Korrektur unterschiedliche Vergütungssätze (siehe dazu im Detail Punkt 7 Abs. 2 der Betriebsvereinbarung).

2) Welche Protokolle müssen für eine Großprüfungsabrechnung erstellt werden?

Für eine erfolgreiche Großprüfungsabrechnung braucht es die Erstellung von drei verschiedenen Protokollen:

  • ein Ergebnisprotokoll sowie

  • ein Prüfungsprotokoll (beide in BACH zu erstellen) und

  • ein Abrechnungsprotokoll (im Großprüfungs-Tool zu erstellen).

Alle drei Protokolle können von unterschiedlichen Personen erstellt werden (z.B. LV-Leiter/in, Sekretariat, Beteiligte an der Großprüfung). Fehlt allerdings ein rechtzeitig erstelltes Abrechnungsprotokoll, erfolgt keine Abrechnung als Großprüfung. In diesem Fall werden dann an den/die LV-Leiter/in ab dem 26. beurteilten Studierenden Prüfungstaxen (die auch sonst für LV, die nicht als Großprüfungen abgerechnet werden können, zustehen) ausbezahlt. Das heißt aber, dass dann u.U. jene Personen, die maßgeblich an der Abwicklung der eigentlichen Großprüfung beteiligt waren, keine zusätzliche Vergütung für ihren Aufwand erhalten. Daher darf auf keinen Fall auf die Deadlines für die Erstellung der erforderlichen Protokolle vergessen werden!

3) Bis wann müssen die drei Protokolle vorliegen?

Für das Winter- bzw. das Sommersemester gibt es fixe, in Punkt 7 Abs 6 der Betriebsvereinbarung festgelegte Termine.

  • Die Ergebnisse der Großprüfungen des Wintersemesters (darunter fallen alle Prüfungen, die vor dem 31. März liegen) müssen bis spätestens 30. April im BACH-System eingegeben (Ergebnisprotokoll erstellt) und freigegeben (Prüfungsprotokoll erstellt und unterschrieben) werden. Zusätzlich muss bis zum 30. April das Abrechnungsprotokoll im Großprüfungs-Tool erstellt und freigegeben werden.

  • Die Ergebnisse der Großprüfungen des Sommersemesters (darunter fallen alle Prüfungen, die vor dem 30. September liegen) müssen bis spätestens 31. Oktober im BACH-System eingegeben (Ergebnisprotokoll erstellt) und freigegeben (Prüfungsprotokoll erstellt und unterschrieben) werden. Zusätzlich muss bis zum 31. Oktober das Abrechnungsprotokoll im Großprüfungs-Tool erstellt und freigegeben werden.

Da es im letzten Studienjahr vereinzelt Probleme bei der Abrechnung gegeben hat, wird es voraussichtlich Ende März eine Informationsseite auf Sharepoint geben. Außerdem wird es Anfang April eine Aussendung bezüglich Leistungs- und Prüfungstaxen durch die Abteilung Abgeltung der Lehre geben.

Bei Fragen rund um das Thema Großprüfungsabrechnung sind die Kolleg/innen der Abteilung Lehrorganisation die ersten Ansprechpartner/innen. Gerne hilft aber auch der wissenschaftliche Betriebsrat weiter.

12.02.2020

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