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Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Whistleblowing Plattform WU

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Nachdem zu Beginn des Jahres die EU-rechtlichen Vorgaben zur Einrichtung von Whistleblowing in Unternehmen und Rechtsträgern des öffentlichen Sektors in Österreich in Form des HinweisgeberInnenschutzgesetzes (HSchG) umgesetzt wurden, hat man auch an der WU mit der Umsetzung einer Whistleblowing Plattform begonnen.

Die WU hat sich bei der Umsetzung für eine interne Meldestelle für Rechtsverletzungen i.S.d. HSchG entschieden, wobei die Erfassung der Meldungen über eine extern gehostete Plattform erfolgt. Hinweisgeber*innen können dort anonym Missstände zu bestimmten Themengebieten einmelden. Die Bearbeitung und Prüfung der eingelangten Meldungen erfolgt intern durch drei Mitarbeiter*innen der WU, die in der internen Revision, im Büro des Rektorats sowie in der Rechtsabteilung tätig sind. Durch die Ausgestaltung der Whistleblowing-Plattform an sich sowie die dazu geplante WU Policy wird eine unabhängige Bearbeitung der Einmeldung durch diese Mitarbeiter*innen sichergestellt.

Eingemeldet werden können Sachverhalte im sachlichen Geltungsbereich des HSchG. Dieser umfasst bspw. die Bereiche öffentliches Auftragswesen, Finanzdienstleistungen, öffentliche Gesundheit, Umweltschutz, etc. Nicht umfasst sind bspw. Fehlverhalten wie sexuelle Belästigung oder Mobbing.

Wie bereits im Code of Conduct festgestellt, soll dieses System zur Verbesserung der Organisation dienen, ohne Kolleg*innen mutwillig unrechtmäßig zu diskreditieren. Wir bitten daher gemeinsam mit der Universitätsleitung um umsichtige Nutzung der Whistleblowing-Möglichkeit.

Genauere Regelungen zum Prozess der Einmeldungen finden sich künftig in einer eigenen WU Policy. Diese wird nach Fertigstellung in der Regelungs- und Formulardatenbank der WU unter https://swa.wu.ac.at/refo/_layouts/15/refo/refo.aspx veröffentlicht werden. Weiters wird eine Informationsseite im Intranet der WU eingerichtet, die alle relevanten Informationen enthalten wird.

03.07.2023

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