Seitlicher Blick auf das D2 Gebäude.

Betriebsrat für das wissenschaftliche Personal

Überleitung in das neue Besoldungssystem

Lange schon war diese Umsetzung der Besoldungsreform für KollegInnen, deren Arbeitsverhältnisse im BDG bzw. VBG geregelt sind, angekündigt. Mehrfach wurde die Umsetzung dieser Überleitung für die Beschäftigten im universitären Bereich aufgeschoben. Aber jetzt mit der Ausbezahlung des Septembergehalts war es soweit.

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Folgende gravierende Unterschiede zu den bisherigen Entgeltnachweisen finden sich bei den betroffenen KollegInnen:

  • Neue Einstufungen: Zumeist handelt es sich dabei um eine, manchmal sogar um zwei Stufen niedrigere Einstufung. Diese Stufen beziehen sich auf die neue gültige Gehaltsstufe für die jeweilige Gehaltsgruppe. Diese Gehaltsstufen wären schon ab März 2015 den Besoldungen zugrunde zu legen gewesen.

  • Vorrückungsdatum:  Der Vorrückungstermin wurde bei AkademikerInnen vorgezogen und bei den meisten Betroffenen ist dieser entweder schon mit 1. Jänner 2016 bzw. 1. Jänner 2017 festgesetzt. Durch diese Anpassung dieses Datums soll gewährleistet werden, dass in der jetzigen Überleitungsphase in das neue Besoldungsschema bzw. in der Lebensverdienstsumme bis zum Ruhestands- bzw. Pensionsantritt keinerlei Verluste eintreten.

  • Grundvergütung: Hier wird der neu gültige Betrag angeführt und durch die zumeist niedrigere Einstufung finden sich für die Vormonate jeweils Abzüge.

  • NEU Wahrungszulage (Wahr.zul.): Allfällige Gehaltsänderungen, die sich aus dieser niedrigen  Einstufung ergeben haben, werden durch diese Zulage ausgeglichen. Diese Zulagen sind natürlich regenussfähig.

Bei den weiteren Zulagen bzw. Aufwandsentschädigungen bzw. den erfolgten Sonderzahlungen wird es ebenfalls Ausgleichszahlungen geben, die z.T. monatsweise ausgewiesen sind. Erfahrungsgemäß handelt es sich dabei jedoch um sehr geringe Beträge.

Detaillierte Informationen finden sich in dem von der Personalabteilung zur Verfügung gestellten Informationsmaterialien.

Falls bei Durchsicht Eurer Entgeltnachweise Fragen auftauchen, die die KollegInnen der Personalabteilung bzw. der Personalverrechnung nicht klären können, sammeln wir diese gerne und werden diese mit den für die Umsetzung dieser Reform zuständigen Experten des Bundeskanzleramts abklären bzw. bei Bedarf diese zu uns an die WU für eine Informationsveranstaltung einladen.  

Also zögert nicht, Euch mit Euren Fragen bei uns zu rühren!

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