Garagenaufgang zwischen dem AD und D4 Gebäude

Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen

Infos für Bewerber*innen

Bei allfälligen Fragen bzw. Problemen im Zusammenhang mit Bewerbungen um Stellen können Sie sich jederzeit gerne an den Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen bzw. sein

Büro

wenden.

Allgemeines

In Aufnahmegesprächen, Hearings udgl. haben diskriminierende Fragestellungen (z. B. über die Familienplanung) zu unterbleiben.
Bei der Beurteilung der Eignung von Bewerber*innen dürfen nur Auswahl- oder Bewertungskriterien herangezogen werden, die in der jeweiligen Stellenausschreibung angeführt sind.

Bewerbungsgespräche

Der AKG hat auf Verlangen das Recht, an den Aufnahme-, Vorstellungs- und Bewerbungsgesprächen, Hearings, Assessment-Centers udgl. teilzunehmen.

In Aufnahmegesprächen, Hearings udgl. haben diskriminierende Fragestellungen (z. B. über die Familienplanung) zu unterbleiben.
Bei der Beurteilung der Eignung von Bewerber*innen dürfen nur Auswahl- oder Bewertungskriterien herangezogen werden, die in der jeweiligen Stellenausschreibung angeführt sind.

Entscheidung über die Aufnahme

Die aufnehmende Stelle hat den AKG im sog. "Ausschreibungsbericht" schriftlich und unter Angabe der Gründe über die Auswahl einer Bewerber*in zu informieren.

Hat der Arbeitskreis für Gleichbehandlungsfragen Grund zur Annahme, dass die Entscheidung eines Universitätsorgans über die Aufnahme in ein Arbeitsverhältnis eine Diskriminierung von Bewerber*innen darstellt, ist er berechtigt, innerhalb von drei Wochen die Schiedskommission anzurufen.

Diese hat binnen drei Monaten mit Bescheid darüber abzusprechen, ob im konkreten Fall eine Diskriminierung vorliegt. Wenn dies der Fall ist, hat das Universitätsorgan eine neue Personalentscheidung unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Schiedskommission zu treffen. Das Personalauswahlverfahren ruht bis zur Entscheidung der Schiedskommission.