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Visum und Aufenthaltsbewilligung

Einreise nach Österreich

Für die Einreise nach Österreich müssen Sie unbedingt die fremdenrechtlichen Vorschriften für Visum und Aufenthaltstitel beachten. Diese hängen von Ihrer Staatsbürgerschaft, dem Aufenthaltszweck und der beabsichtigten Aufenthaltsdauer in Österreich ab.


Staatsangehörige von EU, EWR/Staaten und der Schweiz

Es kommt die Visum- und Niederlassungsfreiheit zur Geltung, sofern Sie über ausreichend finanzielle Mittel und eine Krankenversicherung verfügen. Für die Einreise und den Aufenthalt in Österreich benötigen Sie ein gültiges Reisedokument (Reisepass oder Personalausweis). Innerhalb der ersten vier Monate Ihres Aufenthalts müssen Sie eine "Anmeldebescheinigung" beantragen. Weitere Infos finden Sie hier.


Drittstaatsangehörige

Wenn Sie keine EU/EWR oder Schweizer Staatsangehörigkeit besitzen, sind Sie sgenannte/r "Drittstaatenangehörige/r" und benötigen zur Einreise nach und zum Aufenthalt in Österreich einen Einreise- oder Aufenthaltstitel.

Aufenthalt bis 6 Monate

Bei einem Aufenthalt, der 6 Monate nicht übersteigt, benötigen Sie zur Einreise und zum Aufenthalt in Österreich entweder

  • ein Reisevisum C ("Schengenvisum"): Für Aufenthalte bis maximal 90 Tage je Zeitraum von 180 Tagen im gesamten Schengenraum. Dies ist nicht erforderlich wenn Sie visumfrei einreisen dürfen. Oder

  • ein Aufenthaltsvisum D: Für Aufenthalte von mindestens 91 Tagen bis maximal 6 Monate in Österreich, während des erlaubten Aufenthaltes in Österreich ist ein Aufenthalt bis zu 90 Tagen im gesamten Schengenraum möglich.

Halten Sie sich bereits mit einem Aufenthaltstitel eines anderen Schengenstaates im Schengenraum auf, kann ein Visum für eine Einreise nach Österreich nur bei den österreichischen Vertretungsbehörden in Bratislava, Ljubljana oder München beantragt werden.

Weitere Informationen zu Visa finden Sie hier.


Aufenthalt über 6 Monate

Studierende die länger als 6 Monate in Österreich bleiben, benötigen für ihren Aufenthalt eine "Aufenthaltsbewilligung - Studierende”. Die Antragstellung ist im Inland möglich. Voraussetzung hierfür ist die zuvor erfolgte rechtmäßige Einreise bzw. der rechtmäßige Aufenthalt (visumfrei oder mit einem Visum). Weitere Informationen entnehmen Sie der Webseite des OeAD. Dort finden Sie weiters eine Liste von Dokumenten, die Sie zur Antragstellung benötigen.


Bitte beachten Sie:

 Die Webseite des Österreichischen Austauschdienstes (OeAD) bietet Ihnen umfassende und aktuelle Informationen zum Thema Einreise, Aufenthalt und Beschäftigung von Studierenden in Österreich. Bei Unklarheiten oder vertiefenden Fragen kontaktieren Sie bitten den OeAD.

Meldung in Österreich

Nach der Einreise nach Österreich oder einem Umzug muss innerhalb von 3 Tagen (es zählen nur Werktage) eine Meldung bzw. Ummeldung bei dem zuständigen "Magistratischen Bezirksamt" durchgeführt werden. Vor der Abreise muss eine Abmeldung erfolgen. 

Hier finden Sie weiterführende Informationen zu diesem Thema.

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