Studierende beim Lernen in der Bibliothek.

Diplomatische Beglaubigung und Übersetzung: Kosovo

Beglaubigungsrichtlinien

Für Ihre Dokumente und Übersetzungen ist eine volle diplomatische Beglaubigung notwendig. Mit dem Kosovo bestehen derzeit keine Abkommen.

Bitte beachten Sie dazu Folgendes:

  • Die Beglaubigung muss auf dem Originaldokument angebracht werden.

  • Ihre Dokumente müssen nach Durchlaufen des innerstaatlichen Beglaubigungswegs von der zuständigen österreichischen Vertretungsbehörde beglaubigt werden.

Vorgangsweise:

  1. Beglaubigung durch das zuständige Fachministerium (Unterrichts-/Bildungsministerium)

  2. Überbeglaubigung durch das Außenministerium

  3. Abschluss durch die österreichische Vertretungsbehörde (österreichische Botschaft oder Konsulat)

Übersetzungsrichtlinien

Sie können Ihre Dokumente in deutscher oder englischer Sprache vorlegen. Ist die Ausstellungssprache des Originaldokuments nicht Deutsch oder Englisch, muss das Dokument übersetzt werden. Die Übersetzung muss von einer/einem offiziell registrierten, gerichtlich beeideten Dolmetscherin bzw. Dolmetscher angefertigt werden.

Bitte beachten Sie dabei Folgendes:

  • Wir akzeptieren nur Übersetzungen, die in Österreich angefertigt werden.

  • Das Originaldokument muss vor der Übersetzung alle erforderlichen Beglaubigungsstempel aufweisen. 

  • Alle auf dem Dokument befindlichen Stempel/Siegel und Beglaubigungsvermerke (auch jene, die sich z.B. auf der Rückseite des Dokuments befinden) müssen mit übersetzt werden.

  • Die Übersetzung muss von dem/der Dolmetscher*in mit dem Originaldokument untrennbar verbunden werden.

Liste der gerichtlich beeideten Dolmetscher*innen