Vier Studierende sitzen auf einer Stiege

Studieren mit Kind

Du bist schwanger oder planst, in naher Zukunft eine Familie zu gründen? Du bist Vater oder Mutter und betreust bereits ein oder mehrere Kinder? Du findest dich (plötzlich) / aufgrund der Mehrfachbelastung durch Familie und Studium in einer Situation wieder, die für dich sehr herausfordernd ist oder der du dich vielleicht alleine nicht gewachsen fühlst?

Die Vereinbarkeit von familiären Bedürfnissen mit Studium oder Beruf ist von besonderer Bedeutung für unsere Lebensqualität. Als Universität mit über 22.000 Studierenden und Arbeitgeberin für mehr als 2.000 Mitarbeiter*innen arbeitet die WU laufend an der Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen, um einen familienbewussten Hochschulalltag nachhaltig umzusetzen. Seit 2013 ist die WU dafür mit dem staatlichen Gütezeichen „Audit hochschuleundfamilie“ ausgezeichnet.

Auf dieser Seite findest du wichtige Informationen und Anlaufstellen rund um das Thema „Studieren mit Kind“.

Erste Anlaufstelle

Das Student Counselling Programm der WU unterstützt dich dabei, anstehende Herausforderungen zu meistern. In vertraulichen Beratungsgesprächen geben wir deiner persönlichen Situation Raum und erarbeiten dafür stimmige Lösungen. Studierenden mit ähnlichen Fragestellungen / in der gleichen Situation können sich in moderierten Peer Groups vernetzen und Austausch finden. Zudem stellen wir Kontakte zu anderen Stellen her, die dich bei weiterführenden Fragen unterstützen. Melde dich gerne für ein erstes Gespräch!

Rund um das Studium

Studieren mit Kind ist nicht nur eine Frage gelungener Organisation, sondern an erster Stelle vielmehr eine erfolgreicher Information. Über folgende administrative und finanzielle Unterstützungsmöglichkeiten solltest du als Studierende*r mit Kind Bescheid wissen:

  • Aufhebung der No-Show-Sperre (LVP) bei Erkrankung eines Kindes: Solltest du aufgrund deiner Betreuungspflichten (z.B. bei einer Erkrankung deines Kindes) eine Prüfung, zu der du bereits angemeldet bist, kurzfristig nicht ablegen können, wird die No-Show-Regelung aufgehoben. Gib dazu in der vorgesehenen Frist eine entsprechende Bestätigung (z.B. Arztbestätigung) über das Online-Tool ab.

  • Beurlaubung: Aufgrund von Schwangerschaft oder Kinderbetreuungspflichten kannst du dich für ein oder mehrere Semester beurlauben lassen. Das Studium bleibt aufrecht, im beurlaubten Semester kannst du allerdings keine Prüfungsleistungen ablegen bzw. Lehrveranstaltungen besuchen. Der Antrag muss bis Semesterbeginn eingebracht werden. Details dazu sowie eine Kontaktadresse für Rückfragen findest du auf der Webseite zur Beurlaubung.

  • Erlass des Studienbeitrags: Solltest du die studienbeitragsfreie Zeit überschreiten, kannst du dich bei einer Schwangerschaft oder Betreuung eines im gemeinsamen Haushalt lebenden Kindes bis zum 7. Geburtstag von der Bezahlung des Studienbeitrags befreien lassen. Der Antrag ist bis zum 30.9. (Wintersemester) bzw. 28./29.2. (Sommersemester) einzubringen. Details dazu sowie eine Kontaktadresse für Rückfragen findest du auf der Webseite zum Erlass des Studienbeitrags.

  • Sonderzuschuss für Auslandssemester mit Kind: Die Sonderzuschüsse für ein Auslandssemester gemeinsam mit deinem Kind/deinen Kindern sollen dir helfen, die zusätzliche finanzielle Belastung abzudecken, die sich durch die Betreuungspflicht im Ausland ergibt. Für ein Auslandssemester an einer WU-Partneruniversität außerhalb Europas kommt der Sonderzuschuss im Rahmen des WU Mobilitätsstipendiums in Frage, für ein Auslandssemester an einer WU-Partneruniversität in Europa der Sonderzuschuss von Erasmus+. Erste Informationen findest du auf der Webseite „International Studieren“ ebenso wie die Kontaktdaten des International Office, das dich gerne näher dazu berät.

Am WU Campus

Weitere Informationen und Kontakte

Falls du weitere Fragen zum Thema Studieren mit Kind hast, melde dich gerne beim WU Student Support oder bei den Kinderbetreuungsbeauftragten.