Studierende sitzen auf den Holzinseln vor dem D2

Anerkennungen

Achtung: Die Anerkennung von bereits vor der Zulassung absolvierten Prüfungen ist bis spätestens zum Ende des 2. Semesters zu beantragen. Diese gesetzliche Bestimmung tritt am 1. Oktober 2022 in Kraft.

An der Wirtschaftsuniversität Wien beginnt die Zählung der 2 Semester für alle Studierenden ab dem WiSe 2022/23. Demnach haben Sie für die Antragstellung auf Anerkennung von Prüfungen, die Sie vor der Zulassung absolviert haben, bis 30. September 2023 Zeit.

SB-Anerkennungen sind von dieser Neuerung nicht betroffen und werden auch nach dem 30. September 2023 noch möglich sein.

Derzeit steht Ihnen das Team von Studienrecht & Anerkennung (Beratung in Anerkennungsfragen, Bescheidabholung, individuelle Studien, Leistungs- und Förderungsstipendien) Montag, 09:00 – 12:00 Uhr und Mittwoch, 14:00 - 17:00 persönlich im Study Service Center zur Verfügung. 

Anträge auf Anerkennung können Sie per E-Mail an anerkennung@wu.ac.at senden.

Anträge per E-Mail werden nur an Werktagen entgegengenommen. Das heißt, an Wochenenden oder an Feiertagen geschickte Anträge gelten mit dem darauffolgenden Werktag als eingebracht und die Entscheidungsfrist beginnt erst mit diesem Tag zu laufen.

Anerkennung von Schulen

Die Antragstellung ist ausschließlich über den Online-Antrag möglich. Auch die für die Überprüfung notwendigen Unterlagen sind im Online-Tool hochzuladen.

Sollten Sie für spezielle Anliegen ein individuelles Beratungsgespräch wünschen, so vereinbaren Sie bitte hier einen Termin.

SB-Anerkennung: Bachelorstudium auf Bachelorstudium sowie Studienangebot auf die Bachelorstudien Wirtschaftsrecht sowie Wirtschafts- und Sozialwissenschaften 12

Im Inland abgelegte Prüfungen

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